Wirtschaft Was ist die Sozialwahl?
Zur Sozialwahl sind derzeit 52 Millionen Menschen in Deutschland aufgerufen. Nach den Europa- und den Bundestagswahlen sind das die drittgrößten Wahlen in Deutschland. Bis zum 31. Mai wählen die Versicherten ihre Interessenvertreter in der gesetzlichen Sozialversicherung. Diese setzt sich aus gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen zusammen. Die gewählten Selbstverwaltungsorgane ermöglichen den Beitragszahlern Mitbestimmung bei Entscheidungen über Rente und Gesundheitsversorgung. Die Ehrenamtlichen in den Vertreterversammlungen der Deutschen Rentenversicherung Bund und Deutschen Rentenversicherung Saarland sowie in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen treffen Entscheidungen, die sich unmittelbar auf die Beitragszahler auswirken und kontrollieren die Verwaltungen der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie beschließen die Haushalte und haben entscheidendes Mitspracherecht in der Festsetzung des Leistungsangebots von Rentenversicherung und Krankenkasse. Im Jahr 1953 wurde erstmals gewählt, 2017 nun zum zwölften Mal. Da bei der vergangenen Wahl lediglich eine Wahlbeteiligung von 30 Prozent zu verzeichnen war, ruft die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialwahlen, Rita Pawelski, zur Teilnahme an den Wahlen auf. Versicherte könnten so Einfluss auf die Verwendung der Versicherungsbeiträge nehmen und zum Bestehen einer vom Staat unabhängigen demokratischen Kontrollinstanz der gesetzlichen Sozialversicherung beitragen. Wahlberechtigt sind rund 52 Millionen Versicherte und Rentner, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland oder einer der Ersatzkassen Barmer, TK, DAK-Gesundheit, KKH oder HHK versichert sind. Sie wählen je eine Liste aus den von ihrer Versicherung oder Krankenkasse aufgestellten Listen. Bei anderen gesetzlichen Krankenkassen steht nur eine Liste zur Wahl. Hier sind nicht mehr Kandidaten zur Wahl vorgeschlagen, als später im Selbstverwaltungsgremium Sitze zu vergeben sind. Diese eine Liste gilt dann mit Ablauf der Wahlfrist automatisch als gewählt. Die Kandidaten auf den Listen werden beispielsweise von Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischen Zielen gestellt, zum anderen von Versicherten selbst auf sogenannten Freien Listen. Die Sitze in den Parlamenten werden nach dem Anteil der Stimmen vergeben, die auf die jeweilige Liste entfallen. Die Wahlunterlagen erhalten die Versicherten seit Dienstag, 25. April, in roten Briefumschlägen per Post. Jeder Wähler hat eine Stimme, die er für eine Liste seiner Rentenversicherung oder Krankenkasse abgibt. Einige Versicherte dürfen dadurch zweimal wählen. Im Internet www.sozialwahl.de