Ratgeber
Warum die Aktivrente für Gutverdiener teuer wird
Die Aktivrenten-Regelung gilt für alle, die über ihre reguläre Altersgrenze hinaus als Angestellte einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Selbstständige, Beamte und Minijobber profitieren also nicht. Vom Gehalt der Aktivrentner bleiben bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei. Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Der Arbeitgeber zieht die sonst fällige Lohnsteuer von sich aus nicht ab.
Ab wann bekomme ich den Bonus?
Die reguläre Altersgrenze, ab der es den Freibetrag für Aktivrentner gibt, steigt stufenweise auf bis zu 67 Jahre an (siehe Übersicht). Beschäftigte des Jahrgangs 1960, die in diesem Jahr 66 Jahre alt werden, erreichen sie mit 66 Jahren und vier Monaten. Mit 66 Jahren und fünf Monaten steht ihnen der Bonus von 2000 Euro dann erstmals zu. Für die Jahrgänge 1964 und jünger liegt der reguläre Renteneintritt bei 67 Jahren. Ältere, die ihre Altersgrenze bereits im Jahr 2025 oder früher erreichten, können sofort ab Januar 2026 den Freibetrag beanspruchen.
Wie viel Geld habe ich mehr?
Aktivrentner, die im Monat exakt 2000 Euro brutto verdienen, nutzen den Steuervorteil voll aus. Sie bekommen netto rund 1790 Euro heraus (Steuerklasse 1). Das sind rund 300 Euro mehr, als ein normaler Arbeitnehmer bei einem Bruttogehalt von 2000 Euro netto hat.
Die Ersparnis ergibt sich, weil der Arbeitgeber keine Lohnsteuer abzieht (rund 90 Euro) und die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung entfallen (zusammen rund 210 Euro Arbeitnehmeranteil), da ab Erreichen der Altersgrenze hier keine Versicherungspflicht mehr besteht. Weiterhin gezahlt werden müssen aber die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die sich bei einem Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse von 2,9 Prozent und einem Kind (wichtig für den Pflegebeitragssatz) auf zusammen rund 210 Euro belaufen (Arbeitnehmeranteil).
Achtung: Die Steuerfreiheit von 2000 Euro bezieht sich laut Bundesregierung auf jeden einzelnen Monat der Beschäftigung. Liegt der Verdienst in einem Monat höher, muss der überschießende Betrag also versteuert werden, auch wenn das Jahresgehalt nicht über 24.000 Euro liegt. Es erfolgt keine Verrechnung mit Gehältern unter 2000 Euro in anderen Monaten des Jahres.
Welche Haken gibt es?
Wachsam sein sollten Aktivrentner, die deutlich mehr als 2000 Euro im Job verdienen und gleichzeitig eine relativ hohe Rente haben. Das betrifft etwa Beschäftigte, die nicht von ihrer alten Vollzeit- auf eine Teilzeitstelle wechseln wollen oder dürfen, weil der Arbeitgeber dem nicht zustimmt. Sie müssen das über 2000 Euro hinausschießende Gehalt versteuern – und zwar zusätzlich zur Steuer auf die Rente. Das wird in vielen Fällen zu Steuernachzahlungen nach Abgabe der Steuererklärung für 2026 führen. Sozialexperte Rolf Winkel vom Rentenportal „Ihre Vorsorge“ empfiehlt, rund ein Viertel der Jahresrente dafür zurückzulegen.
Ein Beispiel: Bei einem Monatsverdienst von 3200 Euro fällt durch a) den Bonus für Aktivrentner in Höhe von 2000 Euro sowie b) den für alle geltenden Steuer-Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026 (umgerechnet 1029 Euro pro Monat) und weitere Pauschalen zwar keine Steuer aufs Gehalt an. Durch den hohen Verdienst deutlich über dem Bonus von 2000 Euro (1200 Euro mehr) wird aber der Steuer-Grundfreibetrag ganz aufgebraucht – und steht für die Rente nicht mehr zur Verfügung.
Das bedeutet, dass das Finanzamt bei der Rente kräftig zuschlägt. Von der Bruttorente abgezogen werden kann in erster Linie nur noch der sogenannte Rentenfreibetrag, der individuell berechnet wird. Für Neurentner des Jahres 2026 liegt er bei gerade einmal 16 Prozent (siehe Übersicht). 84 Prozent der Rente sind zu versteuern. Der im ersten Jahr des Rentenbezugs berechnete Freibetrag in Euro bleibt zudem bis zum Lebensende konstant. Bei steigenden Renten nimmt die steuerliche Bedeutung des Rentenfreibetrags also immer mehr ab.
Tipp: Nach Berechnung der Stiftung Warentest fallen bei einem Rentenbeginn 2025 und einer Rente von brutto 18.000 Euro im Jahr 2026 (1500 Euro pro Monat) rund 30 Euro Steuern nach Abzug aller sicher zustehenden Freibeträge und Pauschalen an. Daran ändert sich auch nichts bei Aufnahme einer Beschäftigung mit Aktivrenten-Bonus – solange das Gehalt 2000 Euro pro Monat nicht übertrifft. Je mehr der Verdienst aber darüber liegt, desto mehr Steuern gehen von der Rente ab. Bezahlt werden müssen außerdem die mit dem Verdienst steigenden Sozialabgaben (Kranken- und Pflegeversicherung).
Was ist bei der Krankenkasse zu beachten?
Für Bezieher einer Altersrente, die als Aktivrentner weiter arbeiten gehen, gilt in der gesetzlichen Krankenkasse der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent (statt normal 14,6 Prozent, jeweils plus Zusatzbeitrag). Die Ersparnis teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Der Nachteil dabei: Wer länger krank wird, hat keinen Anspruch auf Krankengeld. Deshalb kann überlegt werden, statt einer Vollrente eine Teilrente zu beantragen. Dann gibt es Krankengeld, es muss aber der volle Beitragssatz von 14,6 Prozent entrichtet werden. Außerdem müssen Teilrentner Beiträge zur Rentenversicherung auf ihr Gehalt zahlen.
Tipp: Bei der Höhe der Rente macht der Wechsel so gut wie nichts aus, da bereits eine Rente von 99,99 Prozent als Teilrente zählt. Zwischen Voll- und Teilrente kann hin- und hergewechselt werden. Formal nötig ist ein entsprechender Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Was ist, wenn ich auf die Rente erstmal verzichte?
Es ist möglich, den tatsächlichen Rentenbeginn über die reguläre Altersgrenze hinaus zu verschieben. Das kann vor allem für Aktivrentner mit hohem Verdienst attraktiv sein, um Steuernachzahlungen auf die Rente zu vermeiden. Den Steuerbonus von 2000 Euro aufs Gehalt bekommen sie trotzdem. Weiterer Vorteil: Durch den späteren Start der Rente steigt der Wert der bereits angesammelten Rentenansprüche, und zwar um 0,5 Prozent pro Monat.
Beispiel: Ein Angestellter erreicht im Dezember 2025 sein reguläres Rentenalter, verzichtet aber bis Ende Juni 2027 auf die Rente, da er im weiter ausgeübten Beruf genügend Geld verdient. In den 18 Monaten ab Januar 2026 erzielt er ein Plus von 9 Prozent (18 mal 0,5) auf seine bis Ende 2025 erworbenen Rentenansprüche. Dank der Rentenbeiträge, die er und sein Arbeitgeber in den 18 Monaten abführen, erhöht sich die Rente zusätzlich. Laut Sozialexperte Winkel werden so aus einer Bruttorente von 2000 Euro (Stand Ende 2025) 2222 Euro zum Termin des hinausgezögerten Renteneintritts im Juli 2027. Die für Juli 2026 und 2027 zu erwartenden Rentenerhöhungen sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.
Info: Vorsicht bei Witwenrente
Bereits seit einigen Jahren bekommen Rentnerinnen und Rentner, die weiter arbeiten gehen, ihr Gehalt nicht mehr auf die Altersrente angerechnet – egal wie hoch ihr Zusatzverdienst ist. Das Einkommen aus dem Beruf kommt also auf jeden Fall obendrauf. Bei Bezug einer Witwen- oder Witwerrente ist dies anders. Hier gibt es nur einen Freibetrag, der derzeit bei rund 1077 Euro im Monat liegt, plus Kinderzuschlag von rund 228 Euro je Kind.
Wer mehr verdient, bekommt 40 Prozent des überschießenden Betrags angerechnet und die Witwen- oder Witwerrente entsprechend gekürzt. Das gilt auch für Einkommen, das mit Aktivrenten-Steuerbonus erzielt worden ist. Beispiel: Eine Witwe ohne Kinder verdient im Beruf 1700 Euro netto, 623 Euro mehr als der Hinterbliebenen-Freibetrag. Ihre Witwenrente wird um rund 249 Euro (40 Prozent von 623 Euro) gekürzt.