SparTipp Wann sich der Wechsel der Kfz-Versicherung lohnt

 Autofahren wird immer teurer? Mag sein, aber bei der Versicherung lässt sich unter Umständen noch ein wenig sparen.
Autofahren wird immer teurer? Mag sein, aber bei der Versicherung lässt sich unter Umständen noch ein wenig sparen.

Zum Jahreswechsel passen viele Versicherer ihre Tarife an. Für Autofahrer bietet sich jetzt die Gelegenheit, durch einen Wechsel Geld zu sparen. Stichtag ist in der Regel Ende November.

Jedes Auto muss versichert werden. Wie viel das kostet, haben Kfz-Halter selbst in der Hand. Mindestens einmal im Jahr bietet sich die Möglichkeit, den Tarif zu optimieren und gegebenenfalls den Versicherer zu wechseln.

„Eine Kfz-Versicherung kann immer zum Ende ihres individuellen Versicherungsjahres gewechselt werden, das ist bei den meisten Kfz-Versicherungen auch gleichzeitig der Jahreswechsel“, sagt Gerrit Reichel von Automobil Club Verkehr (ACV).

Autofahrer sollten sich daher den 30. November rot im Kalender anstreichen. „Das ist der Termin, bis zu dem die Kündigung bei der Versicherung eingegangen sein muss“, sagt Reichel. Daneben haben Versicherungsnehmer aber unter gewissen Umständen auch die Möglichkeit, außerhalb der normalen Kündigungsfrist zu wechseln.

Hohes Einsparpotenzial

„Bei einer Beitragserhöhung hat der Versicherte immer die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Das geht auch dann noch, wenn die neue Beitragsrechnung erst Mitte Dezember kommt“, sagt Elke Weidenbach von der Verbrauchzentrale NRW. Auch bei einem Schaden oder einer Fahrzeugabmeldung kann die Versicherung sofort gewechselt beziehungsweise beendet werden. Das Einsparpotenzial ist groß.

Die Zeitschrift „Finanztest“ hat bei einem aktuellen Vergleichstest für eine Familie beim Kfz-Haftpflichtschutz eine Tarifspanne zwischen 214 und 600 Euro im Jahr ermittelt. Grundsätzlich beeinflussten sehr viele Faktoren den Preis für die Versicherung, erklärt Lena Sington von „Finanztest“. „Das fängt bei Fahrzeugalter und -modell an und hört bei den unfallfreien Jahren auf.“

„Ganz erheblich wird der Preis auch vom Fahrerkreis beeinflusst, also wie viele Personen das Fahrzeug nutzen. Das fällt deutlich mehr ins Gewicht als etwa die Kilometerleistung im Jahr oder ein Garagenstellplatz“, sagt die Expertin.

Wie stark sich einzelne Komponenten auf den Preis der Police auswirken, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

Umfang des Versicherungsschutzes prüfen

Elke Weidenbach rät dazu, sich vor einem Wechsel genau zu überlegen, welchen Umfang der Versicherungsschutz haben soll und auf was auch verzichtet werden kann. „Gerade beim Kaskoschutz lohnt es sich zu überlegen, ob nur noch die Teilkaskoversicherung benötigt wird oder ob es eine Vollkaskoversicherung sein muss. Häufig, aber nicht immer sind die Beitragsunterschiede groß.“

Auch Angebote wie Rabattschutz seien mit Vorsicht zu genießen, gerade bei einem Versicherungswechsel. „Damit gewährt die Versicherung zwar einen Kracher frei und stuft den Versicherungsnehmer nicht hoch“, sagt Weidenbach. „Wer jedoch anschließend die Versicherung wechselt, wird beim neuen Anbieter trotzdem schlechter eingestuft, denn dann wird die Rückstufung berücksichtigt.“ Eine Rabattschutzklausel könne immer nur beim aktuellen Versicherer angewendet werden, nicht aber bei einem Versicherungswechsel.

„Allerdings kann es sich lohnen, beim neuen Anbieter nachzufragen, unter welchen Bedingungen man dennoch in der alten Klasse bleiben kann“, sagt Lena Sington. Etwa mit dem Abschluss eines neuen Rabattschutzes.

Erst vergleichen, dann wechseln

Wer wechseln und sparen will, sollte vorher gut vergleichen. „Das geht schnell und einfach über Vergleichsportale. Man sollte sich aber die Mühe machen, hier das Suchprofil mit allen Details anzupassen, um wirklich ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten“, sagt Gerrit Reichel. Die Option Neuwertentschädigung etwa lohne sich nur, wenn ein neues Fahrzeug versichert werde.

Bei der Haftpflicht wiederum sollten Kunden darauf achten, dass die Deckungssumme nicht gerade am unteren Ende liegt. Üblich sei heute eine Versicherungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, so Reichel. Aber auch Versicherungsvermittler vor Ort können gute Preise bieten.

„Hat der Vermittler etwa durch Flottenversicherungen hohe Rabatte beim Versicherer ausgehandelt, kann er diese gegebenenfalls auch an Privatkunden weitergeben“, sagt Weidenbach. Der Vorteil für manche Kunden sei zudem, dass es im Schadensfall meist dort einen direkten Ansprechpartner gebe.

Klassengesellschaft

Ob online oder offline: Immer, wenn ein Vermittler ins Spiel kommt, wird auch eine Provisionszahlung von der Versicherung an den Makler fällig. Das macht die Versicherung teurer.

„Es kann sich daher durchaus lohnen, online den Vertragsabschluss über einen Direktversicherer zu prüfen“, sagt Weidenbach. Völlig unabhängig arbeite der Vergleichsrechner von Stiftung Warentest. Auch die Verbraucherzentralen bieten Hilfen.

Weiteres Einsparpotenzial steckt in den Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Unfallfreie Jahre werden über die Einstufung in eine SF-Klasse dokumentiert.

„Wer viele Jahre unfallfrei fährt und einen älteren Vertrag hat, ist in der SF-Staffel möglicherweise schon bei SF 35 und damit am Ende angekommen“, sagt Sington. „Hier kann es sich lohnen, nach einem neuen Vertrag mit längerer SF-Staffel zu fragen, etwa bis SF 50.“ Hier gibt es aber keine einheitliche Regelung unter den Versicherungen.

Unterschiede bei der Rückstufung beachten

Auch die Rückstufung in der SF-Klasse nach einem Schadensfall ist nicht einheitlich geregelt. Unterschiede gibt es hier sowohl zwischen den Versicherungen als auch zwischen den Tarifen: „Generell gilt, dass in Basistarifen die Rückstufung oft strenger und härter ist als in Komfort- oder Premiumtarifen“, sagt Sington. Um wie viele SF-Klassen nach einem Schadenfall tatsächlich zurückgestuft wird, können Kunden in den jeweiligen Vertragsbedingungen nachlesen.

Wer die Versicherung wechseln will, sollte dies in jedem Fall selbst in die Hand nehmen und die Kündigung nicht dem neuen Versicherer überlassen. „Auch sollte zuerst die neue Police unterschrieben sein, bevor der alte Vertrag gekündigt wird. Nur so ist ein kontinuierlicher Versicherungsschutz garantiert“, sagt Reichel.

Die Kfz-Zulassungsstelle muss der Versicherte übrigens nicht informieren. „Das übernehmen automatisch die Versicherer“, sagt Reichel. „Sowohl bei einer Kündigung als auch bei einem Neuabschluss.“

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