Energiepauschale für Rentner
Wann landet das Geld auf dem Konto?
Wer bekommt die Pauschale?
Mit den 300 Euro will der Staat einen teilweisen Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise schaffen. Das Geld erhalten alle Ruheständler, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente beziehungsweise auf Versorgungsbezüge haben und in Deutschland wohnen. Wer zwei Renten erhält, also etwa eine Alters- und eine Hinterbliebenenrente, bekommt nur einmal 300 Euro. Ehepaare mit zwei Renten erhalten hingegen 600 Euro. Finanziert wird die Hilfszahlung aus Steuermitteln, das heißt, nicht aus Rentenbeiträgen.
Wann gibt es das Geld?
Laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) soll die Auszahlung in der Regel bis zum 15. Dezember erfolgen. Personen, die Ende Dezember erstmals eine Rente ausgezahlt bekommen, erhalten die 300 Euro aber erst im Januar. Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen bekommen die Pauschale nach Angaben des Bundesinnenministeriums zusammen mit den Bezügen im Dezember.
Wer erhält die 300 Euro doppelt?
Rentnerinnen und Rentner, die gleichzeitig noch erwerbstätig sind und im September bereits die 300 Euro Energiepreispauschale für Beschäftigte erhalten haben, bekommen die 300 Euro nochmals. Das gilt beispielsweise für Rentnerinnen und Rentner mit Minijob. Zweimal die Pauschale erhalten auch Personen, die im September noch im Berufsleben standen und nun Anspruch auf eine Rente oder Versorgungsbezüge haben. Wer als Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Grundsicherung die Pauschale bereits bekommen hat, erhält sie nun ebenfalls auch als Ruheständler. „Die Zahlungen schließen einander nicht aus“, so das Bundessozialministerium.
Muss ich das Geld beantragen?
Nein, die Auszahlung erfolgt den Angaben zufolge automatisch. Die DRV weist aber darauf hin, dass bei einem Ausbleiben der Zahlung trotz bestehenden Anspruchs ein Antrag auf nachträgliche Auszahlung zwischen dem 9. Januar und 30. Juni 2023 bei der DRV Knappschaft-Bahn-See gestellt werden kann.
Muss ich das Geld versteuern?
Ja, die Pauschale soll „im Sinne der Steuergerechtigkeit“ der Steuerpflicht unterliegen, wie es heißt. Laut Bundessozialministerium werde die dafür nötige gesetzliche Regelung noch geschaffen. Das bedeutet: Je höher der individuelle Steuersatz ist, desto höher ist der Anteil, der von den 300 Euro wieder an den Staat zurückfließt. Ruheständler, die mit den 300 Euro erstmals über den Grundfreibetrag rutschen (10.347 Euro im Jahr 2022), werden zum ersten Mal steuerlich veranlagt. Der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegt die Pauschale demgegenüber nicht.
Wird die Sozialhilfe gekürzt?
Nein. Wer einkommensabhängige Sozialleistungen erhält, bekommt die Energiepreispauschale darauf nicht angerechnet. Die Pauschale darf auch nicht gepfändet werden.
Was muss ich beachten?
Die Pauschale wird auf das Konto überwiesen, auf das sonst auch die Rente fließt. Sie geht als separater Betrag dort ein, also nicht in einer Summe mit der Rente, Das heißt, es kann auf dem Kontoauszug einfach festgestellt werden, ob die Zahlung eingetroffen ist. Die Auszahlung erfolgt über den Renten-Service der Deutschen Post, die DRV Knappschaft-Bahn-See oder die Landwirtschaftliche Alterskasse. Für Auskünfte ist das Bürgertelefon des Bundessozialministeriums unter 030-221911001 (montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr) erreichbar.