Wirtschaft VW: Beschlagnahme von Akten war rechtens

«Wolfsburg/München.» Volkswagen kann seine geheimen Unterlagen zum Dieselskandal nicht mehr unter Verschluss halten. Die Beschlagnahme von Dokumenten bei der Anwaltskanzlei Jones Day sei rechtmäßig gewesen, entschied das Landgericht München nach gestrigen Angaben einer Justizsprecherin.

Das Gericht habe bereits in der vergangenen Woche Beschwerden des Autoherstellers und seiner Rechtsanwälte zurückgewiesen, so die Gerichtssprecherin weiter. Die Staatsanwaltschaft München dürfe die im März sichergestellten Unterlagen zur internen Aufklärung des Abgasskandals bei dem Autokonzern und seiner Tochter Audi auswerten. VW war mit seiner Beschwerde bereits in der Vorinstanz abgeblitzt. VW protestierte gestern erneut gegen das Vorgehen der Strafverfolger und will den Streit nun nötigenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht tragen. Der Konzern vertrete die Ansicht, dass die Durchsuchung der Anwaltskanzlei gegen wesentliche Grundsätze der Strafprozessordnung verstoße, sagte ein Konzernsprecher. VW hatte die US-Kanzlei Jones Day im Herbst 2015 damit beauftragt, die Hintergründe des Dieselskandals zu ermitteln und zunächst angekündigt, die Ergebnisse bekanntzugeben. Schließlich veröffentlichte der Autobauer lediglich eine zusammenfassende Sammlung von Fakten. VW argumentiert seither, damit erübrige sich ein separater Bericht. Aktionäre werfen dem Autobauer deshalb Verschleierung vor.

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