Wirtschaft Vorteil Pflege und Teilrente
«Ludwigshafen.» Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug ihrer Rente einen Angehörigen pflegen, können durch das neue Flexi-Rentengesetz die Rente weiter erhöhen.
Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hin. Voraussetzung ist, dass der Rentner sich für eine Teilrente von beispielsweise 99 Prozent entscheidet. Wegen der häuslichen Pflege des Angehörigen zahle die Pflegekasse dann weiterhin Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. „Der Verzicht auf 1 Prozent der Rente kann sich lohnen, da die Beiträge der Pflegekasse jeweils zum 1. Juli des Folgejahres im Rahmen der Rentenanpassung die Rente erhöhen“, so die DRV. Beendet der Rentner seine Pflegetätigkeit, könne er einen Wechsel in die Vollrente „selbstverständlich“ wieder beantragen, so die DRV. Die Regelung im Flexi-Rentengesetz gilt ab dem 1. Juli. Rentner haben dann die Möglichkeit, eine flexible Teilrente zu wählen, sobald sie ihre Regelaltersgrenze erreicht haben. Das Gesetz, das zum 1. Januar in Kraft getreten ist, verfolgt das Ziel, den Übergang vom Beruf in den Ruhestand individueller gestalten zu können, indem es die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner flexibler gestaltet. Nils erklärt