Bankgebühren Verbraucherschützer drohen mit rechtlichen Schritten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, etwa zu Kontogebüh
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, etwa zu Kontogebühren, die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen.

Verbraucherschützer pochen nach dem BGH-Urteil zu Bankgebühren auf die Erstattung zu Unrecht gezahlter Gebühren und drohen andernfalls mit weiteren rechtlichen Schritten.

„Banken sollen aktiv auf ihre Kunden zugehen und die zu Unrecht erhobenen Gebühren unbürokratisch zurückzahlen“, mahnte der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (Vzbv), Klaus Müller, am Mittwoch.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende April in einem Verfahren um die Deutsche-Bank-Tochter Postbank entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen (Az.: XI ZR 26/20). Viele Bankkunden können nun einen Teil zu viel gezahlter Gebühren zurückfordern.

Die Verbraucherschützer riefen Kunden auf, dem Bundesverband über ein anonymisiertes Onlineportal zu melden, wie ihre Bank oder Sparkasse auf das BGH-Urteil reagiert hat. „Nach der Auswertung entscheidet der Vzbv, ob, wie und gegen wen weitere gerichtliche Maßnahmen ergriffen werden.“

Möglich wäre eine Musterfeststellungsklage. Dieses Vehikel gibt es seit 1. November 2018. Verbraucher sollen es damit leichter haben, ihre Rechte durchzusetzen. Sie müssen dann nicht selbst klagen, sondern können sich ohne Anwalt der Musterklage eines Verbraucherverbandes anschließen. Etliche Banken haben sich bereits auf erhebliche Kosten infolge des BGH-Urteils eingestellt.

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