Wirtschaft Verbraucher-Tipp: Worauf Kunden bei Bäcker und Metzger achten sollten

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Trügerische Sicherheit: Auch auf Handschuhen können sich Bakterien ansammeln. Sicherer ist es, Zangen zu nutzen und die Hände sauber zu halten.Foto: dpa

Verkäufer ohne Handschuhe beim Bäcker? Viele Kunden halten das für unhygienisch. Eine Studie der Berufsgenossenschaft bestätigt diese Befürchtung nicht: Der Handschuh bringe keine Vorteile in Sachen Hygiene, heißt es dort. „Man kann ohne Handschuhe hygienisch arbeiten und man kann mit Handschuhen hygienisch arbeiten“, meint Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Kunden sollten Augen trotzdem offen halten.

Was sagt der Gesetzgeber?

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift zum Tragen von Handschuhen beim Verkauf von Back- und Konditoreiware. Das gilt genauso für Metzgereien und andere Lebensmittelgeschäfte. Für die Hygiene verantwortlich ist die jeweilige Betriebsleitung aber sehr wohl. „Sie muss kritische Kontrollpunkte identifizieren und ein Konzept erstellen, mit dem in Produktion und Verkauf gewährleistet wird, dass der Kunde hygienisch einwandfreie Lebensmittel erhält“, erläutert Susanne Umbach, Beraterin für Ernährung und Lebensmittel der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Was zeigen Laboranalysen? In ihrer Untersuchung kommt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zum Ergebnis, dass sich auf der Oberfläche von Backwaren ähnlich viele (beziehungsweise wenige) Bakterien befinden – egal, ob das Personal Handschuhe anhat oder nicht. Studienleiter Roland Sohmen spricht von Werten generell „im unbedenklichen Bereich“. Gibt es Handschuh-Nachteile? Die BGN weist darauf hin, dass sich auch auf Handschuhen Bakterien ansammeln können: „Handschuhe töten keine Keime ab.“ In der Umgebung auftretende Keime könnten deshalb mit Handschuhen genauso übertragen werden wie mit der bloßen Hand. Jedoch leide unter Umständen die Haut der Beschäftigten durch Handschuhtragen. „Unter den feuchtigkeitsdichten Handschuhen nimmt die Haut auf Dauer Schaden“, sagt Anna Maria Schweiger, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei der BGN. Hygiene ohne Handschuhe? Die Empfehlung der BGN: Das Personal sollte auf strenge Sauberkeit der Hände achten, sowie Hilfsmittel wie Gabeln und Folien benutzen, um Ware zu greifen. Hinzukommen sollten regelmäßige Hygiene-Schulungen. Bei Einhaltung dieser Maßnahmen bedeute der Verzicht auf Handschuhe „keinerlei Einbußen an Hygiene und Produktqualität“, so Schweiger. Was sagen Verbraucherschützer? Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sieht keine Vorteile im Tragen von Handschuhen. „Das bietet nur eine trügerische Sicherheit. Das Personal kann dadurch möglicherweise sogar das Bewusstsein dafür verlieren, selbst für eine hygienische Arbeitsweise verantwortlich zu sein“, sagt Beraterin Umbach. Zudem komme es auf gute Hygiene im gesamten Betrieb an – nicht nur an der Theke. Worauf ist beim Metzger zu achten? Auch beim Verkauf von Fleisch und Wurst sieht die Verbraucherzentrale Firmenleitung und Personal in der Pflicht. „Dass eine Verkäuferin nicht nacheinander Geld und Wurstscheiben anfasst, statt eine Gabel zu nehmen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein“, sagt Expertin Umbach. Für hygienische Verhältnisse müsse aber auch sonst gesorgt werden. „Ganz wichtig ist, dass die Schneidebretter und Arbeitsflächen regelmäßig gereinigt werden – darauf sollten die Verbraucher achten“, so Umbach. Bei wem beschweren? Besteht der Eindruck mangelhafter Hygiene, „sollte sich niemand scheuen, dies gleich beim Personal auf eine sachliche Art und Weise anzusprechen“, rät Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Stießen Kunden auf Unverständnis oder wiederhole sich das Vehalten an anderen Tagen, sollten sie sich direkt beim Chef des Betriebs beschweren. Was ist mit Behörden? Über Auffälligkeiten können Kunden auch die kommunale Lebensmittelüberwachung informieren. Dazu rät Valet, wenn es um eklatante Verstöße gegen Hygiene-Regeln geht. Seine Beispiele: „Lassen Wurstreste auf den Arbeitsflächen erkennen, dass nicht regelmäßig gesäubert wird, oder werden Mettbrötchen und Salate auf demselben Brettchen zubereitet, können auch andere Verbraucher gefährdet sein“. Davon sollte die Behörde unbedingt wissen. Wie ist das mit Geld? Die Berufsgenossenschaft hat die Keimbelastung von Münzen und Geldscheinen überprüfen lassen. Demnach sind auf Bargeld zwar Keime nachweisbar, nach BGN-Auffassung aber in so geringer Anzahl, dass beim Verkauf keine Infektionsgefahr bestehe. „Verschiedene Untersuchungen von Geld ergaben, dass Münzen und Scheine mit ähnlichen Keimen besiedelt sind wie jeder Wasserhahn, Türgriffe, die Haltestangen in der Bahn - also wie unsere normale Umgebung“, so die BGN. Nach Einschätzung der Berufsgenossenschaft können deshalb vor allem Brot, Brötchen oder Brezeln – also Lebensmittel mit einer trockenen Oberfläche, auf denen sich Keime wenig vermehren – „auch nach Geldkontakt“ mit bloßen Händen angefasst werden. Im Gegensatz dazu zählten etwa Sahnetorten zu den leicht verderblichen Lebensmitteln, die „gemäß guter Hygienepraxis“ aufwendiger zu handhaben sind – etwa durch ein Verpacken mit Zangen und Folien.

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