Bahnverkehr Tarifeinheitsgesetz: GDL scheitert mit Klage

GDL-Chef Claus Weselsky hat mit seiner Klage gegen das Tarifeinheitsgesetz eine Schlappe erlitten.
GDL-Chef Claus Weselsky hat mit seiner Klage gegen das Tarifeinheitsgesetz eine Schlappe erlitten.

Die Deutsche Bahn (DB) wendet das sogenannte Tarifeinheitsgesetz (TEG) bei den eigenen Betrieben zurecht an – die Lokführergewerkschaft GDL ist am Dienstag mit einer Klage gegen die Anwendung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin gescheitert.

Das Gesetz sieht vor, dass bei zwei Gewerkschaften in einem Betrieb nur die Tarifregelungen derjenigen mit den meisten Mitgliedern angewendet werden. Bei der DB konkurriert die GDL mit der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG).

Das Gesetz gibt es seit 2015. Bis Ende vergangenen Jahres regelte aber ein Grundlagentarifvertrag bei der DB, dass auch die Tarifverträge der GDL angewendet wurden. Doch dieser Vertrag ist ausgelaufen. Seit diesem Jahr gilt deshalb das TEG in den rund 300 DB-Betrieben. Dagegen hatte die GDL geklagt. Die Regelung sei verfassungs- und europarechtswidrig, zudem seien die Voraussetzungen einer Anwendung nicht gegeben. Dem widersprach das Gericht: Das Gesetz sei nicht verfassungswidrig, entsprechend stützten sich die Unternehmen der DB zutreffend auf diese Regelung.

Laut Berechnungen der DB, die sich unter anderem auf die Ergebnisse von Betriebsratswahlen stützen, hat die GDL lediglich in 16 von 71 strittigen Betrieben eine Mehrheit bei den Mitgliedern, in den anderen 55 ist es die EVG. Zu diesen 55 gehört auch der für die S-Bahn Rhein-Neckar zuständige Betrieb. Ein notarielles Verfahren soll bald Klarheit über die Mehrheitsverhältnisse in den strittigen Betrieben schaffen. Darauf hatten sich DB und GDL in den kürzlich beendeten Tarifverhandlungen geeinigt.

An der Klage hielt die GDL indes fest. Sie richtete sich gegen den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (AGV Move), in dem die DB organisiert ist. „Das Tarifeinheitsgesetz wirkt und funktioniert“, teilte Verbands-Hauptgeschäftsführer Florian Weh am Dienstag mit. Die GDL äußerte sich zunächst nicht.

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