Finanztipp Steuerbescheid genau prüfen

Das zeigt eine neue Statistik des Bundesfinanzministeriums (BMF). Demnach haben die Finanzämter im vergangenen Jahr rund 3,25 Millionen Einsprüche gegen Einkommensteuerbescheide abschließend bearbeitet. In 64 Prozent der Fälle hatten die Steuerzahler mit dem Einspruch Erfolg, so dass der Bescheid zu ihren Gunsten abgeändert wurde. Nur 18 Prozent der Einsprüche scheiterten, in den restlichen Fällen zogen die Betroffenen ihren Einspruch zurück.
„Die Zahlen zeigen, dass Steuerpflichtige ihre Bescheide nicht einfach hinnehmen, sondern sorgfältig prüfen und bei Fehlern Einspruch einlegen sollten“, rät Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Zur Ehrenrettung der Finanzämter ist darauf hinzuweisen, dass sie für fehlerhafte Steuerbescheide nicht immer verantwortlich sind. Auch die Steuerzahler selbst machen in ihrer Steuererklärung häufig Fehler oder vergessen Angaben. Bei Durchsicht des Steuerbescheids können sie das erkennen und durch einen Einspruch korrigieren. Außerdem kommt es vor, dass Dritte den Finanzämtern falsche Steuerdaten übermitteln, etwa der Arbeitgeber oder die Kranken- und Rentenversicherung. Auch dies lässt sich beim Überprüfen des Steuerbescheids feststellen.
Einspruchsverfahren kostenfrei
Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids eingelegt und begründet werden. Laut BVL kann dies schriftlich, elektronisch über das Elster-Portal beziehungsweise ein anderes Steuer-Programm oder auch per Niederschrift beim zuständigen Finanzamt erfolgen.
Das Einspruchsverfahren ist für die Steuerzahler kostenfrei. Ist ein vergleichbares Verfahren beim Bundesfinanzhof, einem anderen Bundesgericht oder dem Europäischen Gerichtshof anhängig, reicht als Begründung ein Verweis auf das Aktenzeichen. Lehnt ein Finanzamt einen Einspruch ab, kann dagegen vor dem Finanzgericht geklagt werden – was laut BMF-Statistik rund 51.200 Steuerzahler im vergangenen Jahr auch machten.