SAP Staatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Prozessbetrugs
Das sagte ein Sprecher der Anklagebehörde am Donnerstag. Der Walldorfer Softwareriese SAP beschäftigt in der Region Rhein-Neckar rund 15.500 Menschen, darunter viele aus der Pfalz.
Das Verfahren fußt auf einer im Mai vom Landgericht Heidelberg abgewiesenen Klage. Darin war es um 500.000 Euro gegangen, die ein früherer SAP-Mitarbeiter von einem Betriebsrat des Unternehmens gefordert hatte. Er habe das damit begründet, dass die Summe vertraglich vereinbart gewesen sei, wenn er dem Betriebsrat bei der Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat helfe. Das Landgericht wies die Klage als sittenwidrig zurück, wie eine Gerichtssprecherin erläuterte. Ein solcher Vertrag verstoße gegen ein gesetzliches Verbot im Rahmen des Mitbestimmungsgesetzes zur Beeinflussung von Aufsichtsratswahlen.
Beteiligte um Stellungnahme gebeten
Allerdings sei die Unterschrift unter dem sittenwidrigen Vertrag laut Gutachten vermutlich echt, erklärte eine Sprecherin des Gerichts. Das hatte der Beklagte aber stets bestritten und behauptet, er sei nicht in unlautere Absprachen verwickelt gewesen – die Akte landete bei der Staatsanwaltschaft. Nun seien die Beteiligten um Stellungnahme gebeten, sagte der Sprecher der Anklagebehörde.
Vermutung Stimmenkauf
Nach früheren Angaben der IG Metall in Heidelberg wurde der Vorsitzende des SAP-Konzernbetriebsrats in Deutschland von seinem Posten abberufen, nachdem ihm das Misstrauen ausgesprochen worden sei. Der Betroffene ist auch Mitglied des Aufsichtsrats. Hintergrund des Misstrauensvotums der Betriebsräte ist den Berichten zufolge ein gerichtlicher Streit um eine mögliche Beeinflussung der SAP-Aufsichtsratswahl im Jahr 2012. Die Vermutung war, dass Stimmen gekauft werden sollten.dpa