Elektroauto-Förderung So kommt man an die E-Auto-Prämie
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) persönlich schaltet an diesem Dienstag das Internet-Portal für Anträge zur E-Auto-Förderung frei. Staatliche Förderung per Zuschuss gibt es bei Kauf oder Leasing eines Elektroautos oder eines Plugin-Hybrids – rückwirkend für alle seit 1. Januar 2026 zugelassenen Autos, die förderfähig sind (www.bafa.de). Schneider empfiehlt Interessierten, schon die Unterlagen bereitzulegen.
Welche Autos werden gefördert?
Die Förderung kann für alle Neufahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb oder für bestimmte Fahrzeuge mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plugin-Hybride sowie sogenannte Range-Extender) beantragt werden. Der Händler kann Auskunft darüber geben, ob ein bestimmtes Auto förderfähig ist. Die Kaufprämie kann rückwirkend beantragt werden für alle Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar zugelassen worden sind.
Wer kann den Förderantrag stellen?
Die Gelder werden nur an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro im Jahr ausgezahlt – nachzuschauen in der Einkommensteuererklärung. Damit könne, so das Bundesumweltministerium, rund die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen anschaffen, von der Prämie profitieren. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5000 Euro je Kind nach oben, sie liegt maximal bei 90.000 Euro. Gefördert werden Kauf oder Leasing des entsprechenden Autos.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Summe ist sozial gestaffelt und orientiert sich an Einkommen und Familiengröße. Maximal werden 6000 Euro gezahlt. Die Basisförderung beträgt 3000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1500 Euro für Plugin-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender. Pro Kind werden 500 Euro zusätzlich gezahlt – bis maximal 1000 Euro. Käuferinnen und Käufer mit einem Haushaltseinkommen von unter 60.000 Euro erhalten 1000 Euro zusätzlich, Menschen mit weniger als 45.000 Euro Haushaltseinkommen noch einmal 1000 Euro. Daraus ergibt sich für Menschen aus der niedrigeren Einkommensgruppe mit zwei Kindern die Maximalförderung von 6000 Euro fürs E-Auto und 4500 Euro für einen Plugin-Hybrid.
Welche Dokumente benötigt man für die Antragstellung?
Man braucht für den Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) voraussichtlich die zwei letzten Steuerbescheide, eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags und der Fahrzeugschein für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland. „Weil der ganze Prozess digital ist, braucht man für den Antrag zuerst ein Konto bei der BundID“, erklärte Schneider kürzlich. Dies funktioniert entweder mit dem Personalausweis und der dazugehörigen PIN oder mit einem Elster-Zertifikat. „Das kann man also jetzt schon vorbereiten“, riet der Minister. Auch die anderen Unterlagen sollten digital bereitliegen.
Wie berechnet sich das Haushaltseinkommen?
Für verheiratete Antragstellerinnen und -steller, für solche in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie solche in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners zusammengezählt. Rentnerinnen und Rentner ohne Einkommenssteuererklärung können eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen.
Gibt es eine Mindesthaltedauer?
Ja – wer die Förderung in Anspruch nimmt, darf das erworbene Auto frühestens drei Jahre nach Erstzulassung wieder verkaufen. So soll verhindert werden, dass Geförderte das Auto kaufen und dann sofort mit Gewinn weiterverkaufen. Die Förderung richtet sich laut Umweltministerium gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug im Alltag nutzen wollen.
Gilt die Prämie nur für europäische Autos?
Zunächst nicht. Die Bundesregierung will aber eine EU-Präferenzregelung prüfen. Laut Umweltministerium kommen aktuell 80 Prozent der neu zugelassenen E-Autos in Deutschland aus europäischer Produktion.
Für wie viele Autos reicht die Förderung?
Bis 2029 stehen für die Kaufprämie drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung zur Verfügung. Schneiders Ministerium rechnet damit, dass der Kauf von rund 800.000 Fahrzeuge gefördert werden kann. Der Absatz zieht an: Im März sei fast jede vierte Neuzulassung ein E-Auto gewesen, sagte Schneider. Wurden im Februar noch 46.000 E-Fahrzeuge zugelassen, waren es im März bereits 70.000.