Bahnverkehr Sechs Wochen lang freie Fahrt im Ländle

Zu den schönsten Bahnstrecken Baden-Württembergs gehört sicherlich die Schwarzwaldbahn (hier in Hornberg). Über diese Strecke fa
Zu den schönsten Bahnstrecken Baden-Württembergs gehört sicherlich die Schwarzwaldbahn (hier in Hornberg). Über diese Strecke fahren stündlich Züge von Karlsruhe nach Konstanz.

Wer eine Jahreskarte der Verkehrsverbünde VRN oder KVV hat, kann während der baden-württembergischen Sommerferien vom 29. Juli bis 12. September mit Regionalzügen und Bussen in ganz Baden-Württemberg fahren.

Die Sonderaktion, von der die Kunden des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) und des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV) profitieren, gibt es in allen baden-württembergischen Verkehrsverbünden. Die KVV-Kunden in der Pfalz sowie die VRN-Kunden in Rheinland-Pfalz und Hessen sind mit von der Partie, weil es in der Praxis wohl nur mit unvertretbar hohem Kontrollaufwand möglich wäre, sie auszuschließen. Anders als bei einer ähnlichen Aktion im Vorjahr, als das Verkehrsministerium in Stuttgart Äußerungen zur Behandlung der linksrheinischen VRN-Kunden vermied, gibt es in diesem Jahr seitens der beiden Verkehrsverbünde VRN und KVV die klare Aussage, dass die Regelung für alle VRN-und KVV-Kunden (einschließlich der linksrheinisch wohnenden) gilt.

Zu den VRN-Jahreskarten, die sechs Wochen freie Fahrt in Baden-Württemberg erlauben, gehören beispielsweise Maxx-Ticket, Super-Maxx-Ticket, Semesterticket, Rhein-Neckar-Ticket, Karte ab 60 und Job-Ticket. Die besonders großzügige Mitnahmeregelung des VRN-Job-Tickets, dank der dessen Besitzer am Wochenende bis zu vier Personen mitnehmen kann, gilt allerdings nur im VRN-Bereich selbst, nicht im übrigen Baden-Württemberg. Dort beschränkt sich die Gültigkeit auf den Job-Ticket-Besitzer. Kinder bis 14 Jahre können aber in Begleitung eines eigenen Eltern- oder Großelternteils kostenfrei mitfahren.

Nur auf der Gäubahn gelten Tickets auch im IC

Die VRN-Jahrestickets gelten in ganz Baden-Württemberg in allen Linienbussen, Stadt- und Straßenbahnen sowie in Regionalzügen. Dazu zählen S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regional-Express (RE) und Interregio-Express (IRE). Nicht gültig sind die Fahrkarten in Fernzügen wie ICE und Intercity (IC). Einzige Ausnahme sind die IC-Züge auf der Gäubahn von Stuttgart über Horb und Rottweil nach Singen, für die es einen speziellen Vertrag zur Anerkennung von Nahverkehrsfahrkarten gibt.

Die Sonderaktion, bei der alle baden-württembergischen Verkehrsverbünde und das von Winfried Hermann (Die Grünen) geleitete baden-württembergische Verkehrsministerium kooperieren, soll eine Art Treuebonus für Stammkunden sein. „Die ÖPNV-Branche und mit ihr die Fahrgäste gehen in der Corona-Zeit durch schwere Zeiten. Daher wollen wir uns auch in 2021 bei allen Fahrgästen bedanken, die ihre Dauerkarten und Abos nicht gekündigt haben“, sagte Verkehrsminister Hermann.

Auch Neukunden profitieren von Aktion

Allerdings können auch Neukunden das Angebot nutzen. Dies gilt auch für diejenigen, die Sonderkonditionen bei VRN und KVV in Anspruch nehmen. Wer in den Monaten bis Oktober bei VRN oder KVV ein neues Jahres-Abo abschließt, bekommt einen Monatsbeitrag geschenkt. Wenn man dies beispielsweise im August tut, kann man fast während der kompletten Ferien die freie Fahrt in ganz Baden-Württemberg nutzen.

Für September plant der Branchenverband VDV eine ähnliche bundesweite Aktion, bei der allerdings noch nicht alle erforderlichen Vereinbarungen getroffen sind. Außerdem wird die Regelung wahrscheinlich nicht so unkompliziert sein wie die in Baden-Württemberg.

Weitere Informationen gibt es hier

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