Autohalter-Tipp Räderwechsel: Wer zahlt, wenn etwas schiefgeht?

Der Räderwechsel – ein Kraftakt.
Der Räderwechsel – ein Kraftakt.

Der ADAC empfiehlt, erst auf Sommerräder zu wechseln, sobald die Temperaturen konstant zweistellig sind und kein Schnee oder Frost mehr zu erwarten ist.

Und dann? Auf den Werkstatttermin warten oder selbst zu Wagenheber und Radkreuz greifen? Versicherungstechnisch macht das einen Unterschied. Denn wer sich dafür entscheidet, den Reifenwechsel selbst durchzuführen, kann bei etwaigen dadurch entstandenen Schäden nicht immer auf seinen Versicherungsschutz zählen. Kommt es zu Schäden am Auto – zum Beispiel, weil der Wagenheber falsch angesetzt wurde oder das Radkreuz abrutscht – genießen nur diejenigen Versicherungsschutz, die eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen haben, die auch Eigenschäden abdeckt, teilt Ingo Aulbach vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mit.

Und bei Folgeschäden?

Geht der Räderwechsel selbst zunächst ohne Probleme über die Bühne, aber es kommt später zu Folgeschäden, weil die Montage nicht korrekt durchgeführt wurde, gilt übrigens dasselbe. Auch dann haftet für die Schäden am eigenen Wagen nur die Vollkasko-Versicherung mit Abdeckung von Eigenschäden – etwa, falls sich ein Rad löst. Kommen Dritte durch ein solches Ereignis zu Schaden, leistet Ingo Aulbach zufolge die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Haftung bei Diebstahl?

Wird der Reifenwechsel hingegen von einer Fachwerkstatt erledigt, können Verbraucherinnen und Verbraucher diese bei möglichen Schäden in Haftung nehmen. Die Kfz-Teilkasko leistet bei Räder-Diebstahl in der Regel, sofern diese sicher eingeschlossen worden sind. Werden die Räder bei einem Händler eingelagert, sollte man sich erkundigen, ob und in welcher Höhe dieser bei einem Diebstahl des Radsatzes haftet.

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