Mögliche Steuerentlastung
Pendlerpauschale rauf? Wie viel Geld das für Pendler bringt
Von Pauline Held
Die Pendlerpauschale soll steigen, die Stromsteuer sinken: Zu diesen Erleichterungen zeigt sich Kanzler Merz laut mehreren Medienberichten offen. Doch wann würden die Entlastungen wirken? Und was bringen sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern tatsächlich bei der Steuererklärung? Zwei Rechenbeispiele.
Einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge ist eine Erhöhung der Pendlerpauschale von derzeit 38 auf bis zu 45 Cent je Kilometer im Gespräch. Das dürfte Millionen Bürgerinnen und Bürger freuen: Nach Zahlen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) pendelten zum Stichtag 30. Juni 2024 etwa ein Viertel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Etwa 20 Millionen Menschen in Deutschland haben ihren Arbeitsplatz jenseits der Grenzen ihres Wohnortes.
Anstieg um fast 20 Prozent?
Den Weg dorthin können sie über eine Entfernungspauschale bei der Einkommensteuererklärung abrechnen – egal, ob sie mit dem Auto, den öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind. Seit 1. Januar 2026 können Pendlerinnen und Pendler nun ab dem ersten Kilometer 38 Cent geltend machen. Davor gab es für die ersten 20 Kilometer 30 Cent, erst ab dem 21. Kilometer waren es 38.
Erhöht die Bundesregierung tatsächlich die Pauschale auf 45 Cent pro Kilometer, entspräche das einem Anstieg um fast 20 Prozent. Entscheidend dafür sind die Entfernung zwischen Zuhause und Arbeitsstätte sowie die Anzahl der Tage, an denen man im Jahr zur Arbeit fährt. Daneben spielt das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen eine Rolle.
Der durchschnittliche, einfache Weg zur Arbeit beträgt in Deutschland laut BBSR etwa 17,2 Kilometer. Bei einer Fünf-Tage-Woche mit 220 Arbeitstagen im Jahr und einem durchschnittlichen Jahreshaushaltseinkommen von 50.000 Euro hätte eine unverheiratete Person mit einer Pauschale von 45 Cent am Jahresende im Vergleich zu jetzt etwa 100 Euro mehr auf dem Konto.
Angespannte Haushaltslage
Doch eine höhere Pendlerpauschale wäre erst im kommenden Jahr als Entlastung spürbar, nämlich dann, wenn die nächste Steuererklärung ansteht.
Schneller würde hingegen eine Stromsteuersenkung bei den privaten Haushalten ankommen. Noch im Juni vergangenen Jahres erteilte die Bundesregierung dieser Maßnahme eine Absage – obwohl sich CDU und SPD noch im Koalitionsvertrag auf eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß geeinigt hatten. Wenige Monate später erklärte die Bundesregierung, darauf zu verzichten. Der Grund: die angespannte Haushaltslage.
Und jetzt? „Das Einzige, das die Regierung machen kann, ist, die Stromsteuer auf das europäische Minimum zu setzen. Und zwar für alle“, erklärt Andreas Fischer, Senior Economist für Energie- und Klimapolitik beim Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln. Im Fall von Haushalten heißt das: 0,1 Cent pro Kilowattstunde. Aktuell liegt die Steuer in Deutschland seit 2003 unverändert bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde.
42 Euro Ersparnis bei Senkung der Stromsteuer
Der Bund der Steuerzahler hat ausgerechnet, wie hoch die Entlastung für unterschiedliche Privathaushalte gewesen wäre, hätte die Bundesregierung die Stromsteuer auf das europäische Minimum gesenkt. Ein Single-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von 1800 Kilowattstunden hätte 42 Euro mehr in der Tasche. Für einen Zwei-Personen-Haushalt mit 2800 Kilowattstunden Stromverbrauch läge die Entlastung bei 65 Euro pro Jahr. Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 3800 könnte 88 Euro, eine vierköpfige Familie mit einem Jahresverbrauch von 4800 Kilowattstunden Strom sogar 111 Euro sparen.