Energie RHEINPFALZ Plus Artikel Neues Heizungsgesetz: Ist Biomethan etwa die Hoffnung im Heizkeller?

Die neue Grüngasquote im neuen Heizgesetz sieht vor, vor allem klimafreundliches Biomethan ins Gasnetz einzuspeisen.
Die neue Grüngasquote im neuen Heizgesetz sieht vor, vor allem klimafreundliches Biomethan ins Gasnetz einzuspeisen.

Die Koalition will Gasheizungen auch über eine Grüngasquote klimafreundlicher machen. Doch Investitionen in Biomethan-Anlagen lohnen sich für Betreiber oft nicht.

Die Freude in der Union war Ende Februar groß: Die schwarz-rote Koalition hatte das umstrittene, im Wahlkampf hart angegangene Heizungsgesetz von Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) abgeschafft. „Der Heizungskeller ist wieder Privatsache“, erklärte CDU-Fraktionsvorsitzender Jens Spahn nach der Vorstellung der ersten Entwürfe des neuen, sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetzes.

Die CDU störte sich vor allem an der Regelung, nach der neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen – mit dem Ziel, den Einbau von Öl- und Gasheizungen künftig auszuschließen. Die neue Regierung will diese Vorgabe komplett streichen und erlaubt Hausbesitzern wieder, alle Heizungsarten einzubauen. Um der klimaschädlichen Wirkung fossiler Heizarten entgegenzuwirken, hat sich die große Koalition unter anderem die Idee einer sogenannten Grüngasquote einfallen lassen.

Sie verpflichtet Gasanbieter, schrittweise mehr Biogas in ihre Netze einzuspeisen, um den fossilen Anteil zu reduzieren. Im Erdgasnetz könnten dafür etwa Biomethan oder Wasserstoff zum Einsatz kommen. Schon bis 2029 sollen Biobrennstoffe zehn Prozent des Gasverbrauchs ausmachen, dieser Anteil soll bis 2040 in drei weiteren Schritten erhöht werden.

Gesetz als Chance für Biogas-Betreiber

Auf den ersten Blick könnte die Grüngasquote auch für viele landwirtschaftliche Betriebe mit Biogasanlage eine Chance sein. Denn in speziellen Aufbereitungsanlagen kann Rohbiogas zu hochwertigem Biomethan aufbereitet werden, das der Qualität von Erdgas entspricht und ins öffentliche Gasnetz eingespeist werden kann.

Kommt nun also der Biogasboom? Experten und Betreiber sind skeptisch: Bislang liegt der Biomethan-Anteil am deutschen Gasverbrauch laut dem Fachverband Biogas nur bei rund 1,5 Prozent. Zudem sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unklar, da sich die Bundesregierung noch im Gesetzgebungsprozess befindet. In diesem Sommer soll das neue Gesetz aber in Kraft treten.

So viel Biomethan wird in Deutschland produziert

„Die angekündigte Grüngasquote begrüßen wir. Wenn Gas im Wärmemarkt langfristig überhaupt noch eine Rolle spielen soll, dann in jedem Fall mit möglichst hohem grünem Anteil“, sagt Sandra Rostek vom Fachverband Biogas. Aktuell verfüge Deutschland über rund 13 Terawattstunden (TWh) Gas aus der Biomethanproduktion. Der Fachverband prognostiziert bei idealer Ausschöpfung und Aufbereitung ein „nationales Biomethanpotenzial“ von 150 TWh – etwa 17 Prozent des heutigen Gasverbrauchs.

Denn im vergangenen Jahr hat Deutschland laut Bundesnetzagentur 864 TWh Gas verbraucht. Allerdings sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Produktion von Biomethan aus Sicht des Verbandes nicht geeignet. „Die Anreize sind nicht wirtschaftlich“, sagt Rostek. Denn die Einspeisung von Biomethan ins Gasnetz ist mit erheblichen Investitionen verbunden.

Das Problem der Planungssicherheit

Genau hier sehen viele Betreiber ein großes Problem: die sogenannte Kappungsfrist. Sie bezeichnet den Zeitraum, über den die Abnahme von Gas durch den Netzbetreiber vertraglich gesichert ist – ein entscheidender Faktor für die Investitionssicherheit von Biogasprojekten. Bislang können Netzbetreiber „den Netzanschluss nach nur zehn Jahren entschädigungsfrei kündigen“, betont Rostek. In dieser Zeitspanne lasse sich eine Investition in eine neue Biogasanlage nicht kompensieren. Der Verband fordert mindestens 20 Jahre gesicherten Zugang zum Gasnetz für Betreiber.

Doch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), die vergangenen Donnerstag in erster Lesung im Bundestag debattiert wurde, bringt kaum Verbesserungen. Das Gesetz regelt den Zugang von Biomethananlagen zum Gasnetz. Zwar wird die Kappungsfrist für bestehende Biomethananlagen auf 20 Jahre ab Inbetriebnahme verlängert, für Neuanlagen bleibt es jedoch bei lediglich zehn Jahren. „Innerhalb dieses Zeitraums können sich nach unserer Erfahrung die erforderlichen Investitionen in der Regel nicht amortisieren“, sagt Markus Fürst. Er ist Geschäftsführer des Unternehmens ABO Kraft & Wärme, das aktuell sieben Biogasanlagen in Deutschland betreibt – eine davon liegt im pfälzischen Ramstein.

Lange Genehmigungsverfahren

Zwar sieht auch er im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz als Nachfolger des Heizungsgesetzes „grundsätzlich ein positives Signal für die Bioenergie. Andererseits werden Regelungen vorgeschlagen, die große Biomethanpotenziale ausbremsen“, sagt er.

Insbesondere für Bestandsanlagen, die gerne Gas ins Netz einspeisen würden, aber auch für Neuanlagen seien wirtschaftlich tragfähige Konzepte nicht wirklich zu realisieren. Den Unternehmen fehlt es aus Sicht vieler Betreiber an Planungssicherheit – nicht zuletzt wegen der aktuellen Regelung zur Kappungsfrist. „Zusätzlich spielen die nach wie vor sehr aufwendigen und langen Genehmigungsverfahren eine wesentliche Rolle“, ergänzt Fürst.

Das Bundeswirtschaftsministerium geht derweil von großen Biomethanpotenzialen aus. Wie groß genau, bleibt allerdings unklar. „Die Eckpunkte zur Einführung einer Grüngasquote sind in Erarbeitung. Eine Aussage kann daher noch nicht getroffen werden“, betont ein Sprecher auf RHEINPFALZ-Anfrage. Auch zur Frage, welche Anreize das Ministerium für Betreiber setzen will, um die Aufbereitung von Biomethan zu steigern, verweist er auf die laufenden Arbeiten am Gesetzentwurf.

Höhere Nebenkosten für Mieter?

Kritik an den bisher bekannten Eckpunkten kommt unter anderem von der Denkfabrik Agora Energiewende. Die Grüngasquote drohe „den Einsatz von fossilem Öl und Gas zu verlängern und damit auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffimporten. Denn neue Heizungen dürfen zunächst weiterhin zu 90 Prozent mit fossilem Öl oder Gas betrieben werden“, betont Corinna Fischer, Projektleiterin Wärmewende in Gebäuden bei Agora Energiewende. Außerdem sei fraglich, ob Grüngas absehbar in ausreichenden Mengen verfügbar sein werde.

Ein weiteres Problem laut Fischer: „Die Knappheit von Biomethan sorgt bei steigender Nachfrage für Preisanstiege – für viele Mieterinnen und Mieter bedeutet das: höhere Nebenkosten.“ Allerdings können sich Mieter nicht selbst aussuchen, wie in ihrer Wohnung geheizt wird. „Wenn Vermieter einen neuen Gaskessel einbauen möchten, sollten sie auch für die höheren Gaskosten aufkommen“, fordert Fischer. Im Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes wird der Mieterschutz zwar erwähnt. Wie genau eine Regelung dafür aussehen könnte, ist ebenfalls noch offen. Auch hier können „zum gegenwärtigen Stand keine Angaben zu Inhalten der anstehenden gesetzlichen Änderungen gemacht werden“, so das Wirtschaftsministerium.

Die Fallstricke rund um grünes Gas und Biomethan sind für die Bundesregierung aber erheblich. Auch wenn es noch bis zum Sommer dauert, bis der endgültige Gesetzentwurf vorliegen soll, dürfte vielen Unionspolitikern in den vergangenen Wochen klar geworden sein, wie leicht man hierzulande politisch im Heizungskeller stolpern kann.

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