Autofahrer-Tipp Nach Schneefall: Auch Autodach komplett abkehren

Bis zu 80 Euro an Bußgeld kostet es, wenn vor Fahrtantritt das Dach nicht vollständig von Schnee befreit wurde.
Bis zu 80 Euro an Bußgeld kostet es, wenn vor Fahrtantritt das Dach nicht vollständig von Schnee befreit wurde.

Die Scheiben und Außenspiegel am Auto müssen bei eisiger Witterung freigekratzt werden. Nicht erlaubt ist, dabei den Motor laufen zu lassen. Darauf weist der ADAC hin. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Hat es geschneit, muss das Fahrzeug zudem komplett vom Schnee befreit werden – auch hier drohen sonst Strafen. 5 Euro kostet ein schneebedecktes Kennzeichen, bei einer nicht vollständig freigekratzten Frontscheibe sind es 10, bei einem verschneiten Fahrzeugdach sogar bis zu 80 Euro Bußgeld.

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