Wirtschaft Mobilitäts-Tipp: Frankreich hat für E-Tretroller eigene Regeln

Wer mit dem E-Tretroller in Frankreich zu schnell fährt, dem drohen Bußgelder bis zu 1500 Euro.
Wer mit dem E-Tretroller in Frankreich zu schnell fährt, dem drohen Bußgelder bis zu 1500 Euro.

Wer einen Elektro-Tretroller (E-Roller) kaufen will, kann ihn auch gut zu Ausflügen oder einem Urlaub im nahen Frankreich mitnehmen. Was beim Rollern im Nachbarland alles zu beachten ist – ein Überblick.

Voraussetzungen:

Elektro-Tretroller benötigen eine Betriebserlaubnis und sie müssen gegen Haftpflichtschäden, die der Fahrer verursachen könnte, versichert sein. Sind diese Bedingungen erfüllt, steht einer Roller-Tour in Frankreich nichts entgegen. Nach Auskunft des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) in Kehl ist auch in Frankreich eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Zu anderen Reise-Ländern: siehe zur Sache. Keine Einheitlichkeit: Anders als in Deutschland gelten die E-Roller in Frankreich nicht als Kraftfahrzeug. Es gibt auch - zumindest aktuell - keine für ganz Frankreich gültigen Vorschriften, auf welchen Wegen oder Straßen die Gefährte genutzt werden dürfen. „Da herrscht momentan noch etwas Wild-West“, sagt ZEV-Verkehrsexperte Patrick Oppelt. Erst für September sei eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung geplant, um landesweit einheitliche Regelungen zu schaffen. Innerstädtische Sicherheit: Das Wild-West reicht nicht so weit, dass sich Ausflügler und Urlauber alles erlauben könnten. Oppelt: „Es kann gut sein, dass die Stadt, in der man unterwegs ist, bereits jetzt eigene Vorschriften erlassen hat, in denen geregelt ist, wo die Tretroller genutzt werden dürfen und wo nicht.“ Ist das nicht der Fall, dürften zumindest andere Personen nicht gefährdet werden. „Wer mit hohem Tempo durch die Fußgängerzone heizt, wird in Frankreich auch jetzt schon Ärger mit der Polizei bekommen, aber wer nicht stört, wird auch fahren dürfen“, so Oppelt. Geplantes Gesetz: Die für September geplante Gesetzesänderung sieht laut ZEV vor, dass in Frankreich mit den E-Rollern innerstädtisch auf Radwegen und Radfahrstreifen gefahren werden darf. Sind diese nicht vorhanden, könne der E-Rollerfahrer auf Fahrbahnen mit Tempolimit 50 km/h ausweichen. Außerorts werde das Fahren auf den „voies vertes“ – gemeinsamen Geh- und Radwegen – zur Pflicht gemacht, so der deutsch-französische Verbraucherschutzverein. Gehweg-Nutzung: Wie Deutschland will auch der französische Gesetzgeber reine Gehwege für E-Roller zum Tabu erklären – mit einem Unterschied: In Frankreich sollen die Gefährte bei ausgeschaltetem Motor auf Gehwegen geschoben werden dürfen, in Deutschland ist dies nicht erlaubt. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass Roller auf Gehwegen geparkt werden dürfen, wenn niemand dadurch behindert wird. Achtung, aktuelle Ausnahme: Laut ZEV hat die Stadt Paris das Abstellen auf Gehwegen generell verboten. Tempolimit: Nach dem französischen Gesetz liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 25 km/h (Deutschland: 20 km/h). Wer schneller fährt, muss mit Bußgeldern zwischen 35 Euro und satten 1500 Euro rechnen. „Wird jemand mit einem getunten Roller oder einem Roller erwischt, der nur für Fahrten auf Privatgelände zugelassen ist, wird er den Höchstbetrag bezahlen müssen, auch wenn er gerade nur 10 km/h schnell war“, warnt Experte Oppelt. Das Fahren auf dem Gehsteig solle mit 135 Euro Bußgeld geahndet werden. Zum Vergleich: In Deutschland kostet das nur zwischen 15 und 30 Euro. Helmpflicht: Tritt das französische Gesetz wie vorgesehen in Kraft, müssen sich Reisende im Nachbarland auf einige Besonderheiten einstellen. So sollen dem ZEV zufolge unter 12-jährige Fahrer zum Tragen eines Helms verpflichtet werden. Das geplante Mindestalter, um überhaupt einen E-Roller steuern zu dürfen: acht Jahre (Deutschland: 14 Jahre). Für das Rollern nachts und bei schlechter Sicht werde das Anlegen einer Sicherheitsweste vorgeschrieben und das Tragen von Kopfhörern werde verboten, so das ZEV.

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