Ratgber Midijobs: Wie viel mehr netto es jetzt gibt

Die Gehaltsobergrenze für Minijobber liegt nun bei 520 Euro und nicht mehr bei 450 Euro im Monat.
Die Gehaltsobergrenze für Minijobber liegt nun bei 520 Euro und nicht mehr bei 450 Euro im Monat.

Beschäftigte mit einem sogenannten Midijob haben ab Oktober mehr netto in der Tasche. Das macht bis zu gut 60 Euro im Monat aus. Vorteile gibt es auch in Sachen Rente.

Was ist neu?
Die Neuregelung betrifft Beschäftigte mit relativ geringem Gehalt. Ab dem 1. Oktober gilt als Midijobber, wer brutto mehr als 520 Euro – also mehr als ein Minijobber – und weniger als 1600 Euro monatlich verdient. Bislang liegt dieser sogenannte Übergangsbereich zwischen 450 und 1300 Euro. Hintergrund ist die Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze von 450 auf 520 Euro ab Oktober. Ab Januar 2023 soll der obere Grenzwert des Übergangsbereichs von 1600 auf 2000 Euro weiter erhöht werden.

Worin besteht der Vorteil?
Für Midijobber gelten besondere Regeln in der Sozialversicherung. Sie sind zwar voll versicherungspflichtig, zahlen aber weniger Beiträge – und das bei vollen Ansprüchen an die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitnehmerbeiträge berechnen sich nur nach einem Teil des Gehalts, während der Arbeitgeber die vollen Beiträge zahlt. Die Beitragsbelastung der Midijobber fällt nun nochmals geringer aus.

Was bringt das netto ein?
Am meisten von der Änderung profitieren Beschäftigte, die knapp über der neuen Minijob-Grenze von 520 Euro liegen. Nach Berechnungen des Portals „Ihre Vorsorge“ der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sparen sie ab Oktober rund 62,50 Euro im Monat an Sozialversicherungsbeiträgen. Von einem Bruttoentgelt von 521 Euro gehen nur noch 30 Cent ab – statt zuvor 62,78 Euro.

Beschäftigte mit einem Bruttogehalt von 900 Euro zahlen den Angaben zufolge 112,47 Euro in die Sozialversicherung ein, 46,23 Euro weniger als noch im September. Bei einem Brutto von 1.500 Euro beträgt der Beitrag demnach 290,01 Euro, das sind 9,61 Euro weniger. Angenommen ist je ein Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung von 1,3 Prozent und ein Beitrag ohne Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung.

Ein Tipp: Es gibt einen Midijob-Rechner, mit dem die neuen Beiträge für unterschiedliche Bruttogehälter unentgeltlich berechnet werden können.

Was ist zu beachten?
Die Arbeitgeber müssen die neuen Regeln ab Oktober bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigen. Dafür ist kein Antrag nötig. Die Midijobber sollten ihre Oktober-Abrechnungen dennoch genau prüfen, rät „Ihre Vorsorge“-Autor Rolf Winkel.

Wie viel Rente gibt es später?
Die DRV berechnet den Rentenanspruch so, als hätte nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Arbeitnehmer die vollen Rentenbeiträge eingezahlt. Ein Midijob mit einem Gehalt von 520,01 Euro monatlich, der ein ganzes Jahr ausgeübt wird, bringt den Berechnungen zufolge ein Rentenplus im Alter von 5,78 Euro im Monat nach derzeitigem Rentenwert. Bei diesem Gehalt minimal oberhalb der Minijob-Grenze zahle der Midijobber selbst gar keine Beiträge in die Rentenversicherung ein, berichtet das „Ihre Vorsorge“-Portal.

Ein zweiter Vorteil ist, dass die DRV die Beschäftigung auch als vollwertige Versicherungszeit anerkannt. Damit können die Midijobber beispielsweise die Mindestzeit von 35 Jahren für den Bezug einer vorgezogenen Rente erfüllen.

Was ist im Minijob anders?
Im Unterschied zu den Midijobbern haben Minijobber nicht den vollen Schutz der Sozialversicherung. Für sie besteht eine Versicherungspflicht nur in der Rentenversicherung – die sie aber abwählen können. Davon machen die meisten Minijobber auch Gebrauch, weshalb sie überhaupt keine Rentenansprüche erwerben.

Was ist mit „neuen“ Minijobbern?
Wer bislang „Midijobber“ war, wegen der Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze von 450 auf 520 Euro jetzt aber als „Minijobber“ zählt, kann bis Ende 2023 eine Übergangsregelung in Anspruch nehmen. Laut Minijob-Zentrale bleiben die Beschäftigten mit Verdienst zwischen 450,01 und 520 Euro grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sie haben aber die Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen – „gegebenenfalls auch nur in einzelnen Versicherungszweigen“, so die Minijob-Zentrale. Für die Rentenversicherung spielt die Übergangsregelung keine Rolle, weil die Versicherungspflicht – mit Abwahloption – ohnehin auch für Minijobber besteht.

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