Sparen mit der RHEINPFALZ
Mögliche Beitragserhöhung: Unbedingt bei der Krankenkasse vorbeischauen
Gesetzlich Versicherte sind gut beraten, in diesen Tagen im Internet die Homepage beziehungsweise die Website ihrer Krankenkasse anzuklicken. Dort kann stehen, dass der sogenannte Zusatzbeitrag ab Januar steigt. Dann können Betroffene zu einer günstigeren Kasse wechseln. Darauf macht die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz aufmerksam. Nach Angaben der Verbraucherschützer müssen die Krankenkassen nicht in einem gesonderten Schreiben über eine Anhebung des Zusatzbeitrags informieren. Aufgrund einer gesetzlichen Ausnahmeregelung reichten dafür auch andere Wege, etwa eine Information auf der Homepage oder im Mitgliedermagazin. „Aber es ist absehbar, dass viele Menschen so nicht erreicht werden“, warnt Expertin Julika Unger.
Wie teuer sind die Krankenkassen?
Der allgemeine Beitragssatz liegt bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) einheitlich bei 14,6 Prozent. Obendrauf kommt der Zusatzbeitrag, den jede Kasse individuell festlegen kann, um ihre Ausgaben zu decken. Dieser Zusatzbeitrag liegt derzeit bei 1,3 Prozent im Schnitt und könnte laut Bundesgesundheitsministerium um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent steigen. Die teuersten Kassen verlangen derzeit 1,7 Prozent.
Wie sieht es künftig aus?
Nach Angaben der Stiftung Warentest haben einige Kassen aber bereits angekündigt, ihren Zusatzbeitrag unverändert zu lassen oder sogar zu senken. Andere wollten den Beitragssatz erhöhen, aber unter dem durchschnittlichen Satz bleiben.
Wo finde ich eine Übersicht?
Eine Übersicht des GKV-Spitzenverbandes mit den aktuellen Zusatzbeitragssätzen aller Krankenkassen ist unter www.gkv-spitzenverband.de (Service) einsehbar. Beschäftigte und Rentner zahlen die Hälfte des jeweiligen Zusatzbeitrags. Die andere Hälfte übernehmen Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger. Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen ihren Beitrag inklusive Beitragsanteil aus dem Zusatzbeitragssatz selbst.
Wie kann ich wechseln?
Erhöht die eigene Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Beitragssatz gilt – und zwar unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft in der jeweiligen Krankenkasse. „Eine Kündigung ist nicht notwendig. Es reicht aus, eine neue Krankenkasse zu wählen. Diese übernimmt die Formalitäten mit der bisherigen Krankenkasse“, teilt die Verbraucherzentrale dazu mit. Aber Achtung: Versicherte, die einen speziellen Wahltarif zur Absicherung des Krankengeldes abgeschlossen haben, können frühestens nach Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist kündigen.
Worauf ist zu achten?
Die Leistungen sind zu mehr als 90 Prozent bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Unterschiede gibt es aber bei den freiwilligen Zusatzleistungen. Dazu zählen zum Beispiel zusätzliche Vorsorgeangebote, Reiseimpfungen, Bewegungsprogramme, Zahnreinigungen oder spezielle Leistungen für Schwangere und Kinder. Wem die jeweilige Leistung wichtig ist, sollte vor einem Wechsel prüfen, ob sie auch von der neuen Kasse bereitgestellt wird. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale kann auch eine Geschäftsstelle vor Ort durchaus ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Kunden sein.