Fragen und Antworten Lufthansa-Streik: Was Passagiere jetzt wissen sollten

800 Flüge der Lufthansa fallen am Freitag aus.
800 Flüge der Lufthansa fallen am Freitag aus.

Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit hat bei Deutschlands größter Airline Lufthansa zum Streik aufgerufen.

Am Freitag fallen 800 Flüge aus, 130.000 Reisende sind betroffen. Auch Samstag und sogar Sonntag kann es laut Lufthansa noch zu einzelnen Ausfällen oder Verspätungen kommen.

Warum streiken die Piloten der Lufthansa?
Offizieller Anlass des Arbeitskampfes sind die aus Sicht der Vereinigung Cockpit gescheiterten Verhandlungen über einen neuen Gehaltstarifvertrag. Die Piloten fordern eine Gehaltserhöhung um 5,5 Prozent für 2022, einen automatischen Inflationsausgleich sowie eine Anpassung der Tarifstruktur. Die Lufthansa legte nach eigenen Angaben ein Angebot mit 18-monatiger Laufzeit vor, bei dem Pilotinnen und Piloten in zwei Stufen insgesamt 900 Euro mehr Grundvergütung pro Monat bekommen. Die Forderungen der Vereinigung Cockpit erhöhten die Personalkosten hingegen „um mehr als 40 Prozent“, rechnete die Lufthansa vor.

Wo bekommen Fluggäste Informationen?
Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen ist es der Reiseveranstalter. Auch der jeweilige Flughafen bietet auf seiner Internetseite ausführliche Informationen über die aktuellen Abflug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.

Stornieren, Umbuchen oder Bahnfahren?
Grundsätzlich können Kunden einen streikbedingt gestrichenen Flug stornieren, sie bekommen dann ihr Geld zurück. Dafür hat die Airline sieben Tage Zeit. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist – und auch länger, da ein Rückstau entstehen kann.

Ist ein Ersatzflug erst am kommenden Tag oder später möglich, muss die Airline Übernachtungen und Transfers zum Hotel bereitstellen. Bei einer Pauschalreise muss der Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung sorgen. Verbraucherschützern zufolge können Pauschalreisende ab einer Verspätung von fünf Stunden den Reisepreis mindern.

Generell müssen Fluglinien alles Zumutbare tun, um ihre Passagiere trotz Ausfällen bei Streiks kostenlos auf alternativen Wegen zu vergleichbaren Konditionen an ihr Ziel zu bringen. Je nach Umständen und Entfernung kann ein alternativer Transport auch durch Bereitstellung von Bahnfahrten oder Mietwagen erfolgen.

Im aktuellen Streikfall erklärte die Lufthansa, dass Kundinnen und Kunden „nach Möglichkeit“ auf alternative Flüge umgebucht werden. Auf innerdeutschen Strecken können Fluggäste laut Konzern auch die Deutsche Bahn nutzen. Dazu können sie ihr Ticket online in einen Fahrschein der Bahn umwandeln, eine Anreise zum Flughafen ist nach Angaben der Fluggesellschaft dafür nicht notwendig.

Bekommen die Fluggäste eine Entschädigung?
Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro – aber nur, wenn kein „außergewöhnlicher“ Umstand daran schuld ist. Früher wurden Streiks juristisch meist als ein Fall höherer Gewalt eingestuft, in dem die Gesellschaften betroffenen Passagieren keine Entschädigung zahlen müssen.

Inzwischen hat sich die Rechtslage allerdings ausdifferenziert. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im März vergangenen Jahres zu einem Pilotenstreik bei der Fluglinie SAS, dass dieser kein sogenannter außergewöhnlicher Umstand sei, der ein Unternehmen von der Zahlung einer Entschädigung laut europäischer Fluggastrechteverordnung entbinde. Streiks gehörten in der Regel zum normalen, internen Betriebsgeschehen, so die Richter.

Experten betonen, dass immer der konkrete Fall geprüft werden müsse. So kann sich ein Unternehmen demnach durch rechtzeitige Informationen oder besondere Umstände doch entlasten.

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