Wirtschaft Kuno schützt vor Kartengaunern
«Ludwigshafen.» Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit, und schon ist die Girocard (früher EC-Karte) verschwunden. Über den zentralen Sperr-Notruf 116116 ist die Karte zum Glück schnell gesperrt. Aber Vorsicht: Mit diesem Anruf ist es nicht getan. Eine Anzeige bei der Polizei ist genauso wichtig. Sonst können Diebe und unehrliche Finder mit Karte und Unterschrift bezahlen. Das sogenannte Kuno-Sperrsystem von Polizei und Handel verhindert dies.
Nach Statistiken der Euro Kartensysteme GmbH werden Zahlungskarten am häufigsten im Einzelhandel gestohlen. Schon kurz nach der Tat kommt es oft zu unberechtigten Abbuchungen mit der entwendeten Karte, wie die von Banken und Sparkassen getragene Gesellschaft berichtet. „Es ist also davon auszugehen, dass den Dieben auch die Geheimzahl bekannt war oder sie die Unterschrift des Kartenbesitzers nachahmten“, so die Kartenexperten. Mit der telefonischen Sperre bei der Bank bewirkt der Kartenbesitzer schon viel: Die Karte kann zum Bezahlen oder Geldabheben mit Pin dann nicht mehr missbraucht werden. Aber weil der Handel von der Sperre nichts erfährt, können Gauner weiterhin mit gefälschter Unterschrift auf Kassenbelegen bezahlen. Der Händler zieht dem rechtmäßigen Karteninhaber dann das Geld per Lastschrift vom Konto ab. „Kuno schiebt dem einen Riegel vor“, sagen Polizeibehörden und HDE-Handelsverband, die das Sperrverfahren gemeinsam aufgebaut haben. Kuno steht für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“. Das System funktioniert so: Geht der Kartenbesitzer zu einer Polizeistation, um den Diebstahl oder Verlust seiner Karte anzuzeigen, kann er dort auch die Kuno-Sperre bei einer zentralen Meldestelle des Handels veranlassen. Die angeschlossenen Geschäfte bekommen von dieser Stelle die Kartendaten elektronisch mitgeteilt und können Zahlungen mit der gesperrten Karte dann ablehnen. Rund 166.000 Mal im vergangenen Jahr hat die Kuno-Meldestelle für den Verbraucher kostenlos eine Karte gesperrt, wie der Betreiber EHI Retail Institute des Handels mitteilt. Diese Sperrungen sind auch im Interesse der Geschäfte. Denn falls dort Kassenpersonal sitzt, das nur flüchtig die Unterschriften auf Kassenbeleg und Karte vergleicht und dem Betrüger die Fälschung gelingt, ist das nicht folgenlos für den Händler. Zwar wird das Geld zunächst vom Konto des Karteneigentümers abgebucht. Der kann jedoch, sobald er den Betrug bemerkt, diese Lastschrift binnen acht Wochen zurückgeben. Da der Geschäftsinhaber aber nicht weiß, ob nicht doch der rechtmäßige Karteninhaber den Einkauf tätigte, steht ihm der Rechtsweg offen. „Der Händler muss klagen, um an sein Geld zu kommen“, sagt Hjördis Christiansen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Ohne Kuno-Sperre sind also für beide Seiten – Kunde wie Handel – Aufregung und Unsicherheit über die Frage, wer letztlich Betrugsopfer ist, programmiert. Wichtig ist, dass der Kartenbesitzer schnell reagiert. „Die ersten Minuten nach dem Verlust einer Girocard sind oft entscheidend. Nur wer Bank und Polizei sofort informiert, kann unbefugte Abbuchungen und im schlimmsten Fall einen Berg Schulden vermeiden“, sagt Verbraucherschützerin Hjördis. Außerdem klappt das Kuno-Verfahren nur, wenn das Geschäft dem Sperrsystem angeschlossen ist. Etwa 96 Prozent der Händler in Deutschland sind das, wie Dorothee Frigge, Projektleiterin beim EHI Retail Institute, sagt. In einem Bundesland, Hessen, macht die Polizei bei Kuno nicht mit. Bei der Kuno-Meldung sollte die laufende Nummer der Karte - die sogenannte Kartenfolgenummer - gleich mitangeben werden können. Eine zu Hause liegende Notiz mit der Nummer kann da gut auf die Sprünge helfen. Ansonsten sperrt Kuno zunächst alle zum Konto gehörenden Girocards. Per Telefon oder Internet kann die Folgenummer jedoch nachgemeldet werden (unter www.kuno-sperrdienst.de oder Telefon 0800-1044403). Dann wird die Kontensperre in eine Kartensperre umgewandelt. Wer auf die Idee kommt, sich vorsorglich bei Kuno mit allen Kartendaten registrieren zu lassen, um für den Ernstfall gewappnet zu sein, hat allerdings Pech: Das geht nicht. Über die zentrale Sperrnummer 116116 lassen sich sämtliche Girocards nach Verlust, Diebstahl oder unrechtmäßiger Verwendung bei Bank oder Sparkasse sperren, wie der Trägerverein mitteilt. Am Telefon nennen muss der Kartenbesitzer seine Iban oder die Bankleitzahl und Kontonummer. Der Notruf ist kostenfrei rund um die Uhr aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz erreichbar. Bei Telefonaten aus dem Ausland über +49 116116 fallen unterschiedliche Verbindungsentgelte an. Der einfachste Weg, um einem Missbrauch der Pin vorzubeugen: Die Nummer nie zusammen mit der Karte aufbewahren und stets verdeckt eingeben – nicht nur an Geldautomaten, sondern auch an Kassenterminals.