Wirtschaft Kolumne Verkehr-te Welt: Kein Anstand in Sachen Abstand

Beleidigungen im Straßenverkehr, etwa durch Drängler, haben mangels Zeugen meist keine rechtlichen Konsequenzen.
Beleidigungen im Straßenverkehr, etwa durch Drängler, haben mangels Zeugen meist keine rechtlichen Konsequenzen.

Ausreichend Abstand halten – das ist in Corona-Zeiten ein wichtiges zwischenmenschliches Gebot. Im Straßenverkehr gilt dies indessen schon seit eh und je. Wer sich nicht daran hält, setzt – hier wie da – im schlimmsten Fall das Leben anderer und sein eigenes aufs Spiel. Doch Anstand in Sachen Abstand zeigen erschreckend wenige Verkehrsteilnehmer. Ein aktuelles Beispiel aus Frankenthal: Ein Autofahrer erweist sich an einer engen Straßenstelle als Drängler und hupt gestikulierend– weil der Vordermann auf eine fahrradfahrrein Rücksicht nimmt und diese erst überholt, als genügend Seitenabstand möglich ist.

Wie sind Ihre Erfahrungen?

Liebe Leserinnen und Leser, wie sind Ihre Erfahrungen in Sachen Verkehrsmoral? Schildern Sie uns doch, was Ihnen passierte, was daraus wurde und was sich im Straßenverkehr ändern sollte: E-Mails an: redwirt@rheinpfalz.de

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