Energieverbraucher-Tipp Klamm in der Krise – Neues Gesetz hilft

Wer sich viel zu Hause aufhält wie derzeit die meisten Menschen wegen der Corona-Pandemie, der verbraucht tendenziell mehr Strom
Wer sich viel zu Hause aufhält wie derzeit die meisten Menschen wegen der Corona-Pandemie, der verbraucht tendenziell mehr Strom als sonst.

Kündigung oder Kurzarbeit sind in der Corona-Krise keine Seltenheit. Die Fixkosten der Haushalte bleiben aber dieselben – oder steigen sogar. Denn wer öfter zu Hause ist, verbraucht auch mehr Strom. Was tun, wenn das Konto leer ist und die Abschlagszahlung für Strom, Gas und Wasser fällig sind?

Hilfe für durch die Folgen der Coronavirus-Epidemie finanziell in Schwierigkeiten geratene Haushalte hat die Bundesregierung per Gesetz geschaffen. Wer aufgrund der wirtschaftlichen Beschränkungen in Bedrängnis mit den Kosten für Strom und Heizung kommt, soll von seinem Energieversorger einen Zahlungsaufschub gewährt bekommen, ohne dass eine Sperrung der Versorgung erfolgen darf. Aber Achtung: Die neue Regelung ist bis zum 30. Juni 2020 befristet – vorläufig. Der Zahlungsaufschub gilt auch für Verträge, die in Zusammenhang mit der Energieversorgung stehen, also auch für Ratenpläne, die nicht mehr bedient werden können, beispielsweise für das Leasing von Heizungsanlagen.

Zwar verzichten laut der rheinland-pfälzischen Verbraucherzentrale in Mainz derzeit viele Versorger im Land auf Strom- und Gassperren. Dennoch raten die Verbraucherschützer Betroffenen, mit ihrem Versorger Kontakt aufzunehmen und anzukündigen, dass sie von dem im neuen Bundesgesetz beschriebenen Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen wollen. Der Versorger kann dann im Einzelfall prüfen, ob die Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie eingetreten sind. Eventuell verlangt er Nachweise über die Art der Beschäftigung oder Kurzarbeitszeiten. Diese müssen gegebenenfalls beim Arbeitgeber eingeholt werden.

Einige Versorger stellen Antragsformulare zur Verfügung

Einige Versorger stellen laut den Verbraucherschützern auf ihrer Homepage bereits entsprechende Formulare für den Zahlungsaufschub zur Verfügung oder versenden diese per Post. Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Homepage (www.verbraucherzentrale-rlp.de) ebenfalls einen entsprechenden Musterbrief an.

„Die Zahlungen können zwar aufgeschoben werden, müssen aber zu einem späteren Zeitpunkt geleistet werden“, so Antje Kahlheber, Referentin Energiekostenberatung bei der Verbraucherzentrale. Deshalb rät die Verbraucherschützerin, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Energiekosten zu senken. Diese können vom einfachen Abschalten nicht benötigter Geräten bis zur Anpassung der Heiztemperatur reichen - die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät hierzu telefonisch. „Eine Verbrauchskontrolle ist jetzt sehr wichtig, da mehr Zeit zu Hause auch bedeutet, dass der Energieverbrauch stark ansteigen kann“, so Kahlheber.

Anbieterwechsel keine gute Idee

Wer derzeit seine Monatsabschläge oder Energierechnungen nicht zahlen kann, sollte von einem Anbieterwechsel absehen. Denn: Das Leistungsverweigerungsrecht kann nur für Verträge geltend gemacht werden, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden.

Infos und Beratung

Fragen rund um Zahlungsaufschub und -rückstände beantwortet die Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 75 700. Mehr Infos zum Thema Corona-Hilfen sind auf der Homepage der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale.de/corona-hilfspaket zu finden.

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