Versicherungs-Tipp Kinder-Brille kaputt: Wann die Unfallkasse zahlt

Auch schlechtes Sehen ist ein Unfallrisiko: Eine Brille ist dann auch beim Sport zu empfehlen.
Auch schlechtes Sehen ist ein Unfallrisiko: Eine Brille ist dann auch beim Sport zu empfehlen.

Geht die Brille des Kindes kaputt, kommen auf die Eltern hohe Kosten zu. Was viele nicht wissen: Passiert das Malheur in der Schule oder in der Kita, springt die gesetzliche Unfallversicherung häufig ein. Wichtige Fragen und Antworten zum Thema.

Darauf macht die Unfallkasse Rheinland-Pfalz aufmerksam. „Die Brille ist ein Hilfsmittel, und der Hilfsmittelschaden wird dem Gesundheitsschaden gleichgestellt“, erläutert der gesetzliche Unfallversicherungsträger. Für die Eltern ist der Versicherungsschutz kostenfrei. Alle Einrichtungen der Kommunen, des Landes sowie der Unternehmen mit überwiegend öffentlicher Beteiligung gehören der Unfallkasse an und finanzieren die Leistungen über ihre Beiträge.

Wann zahlt die Versicherung?
Die Unfallkasse übernimmt die Kosten, wenn der Schaden an der Brille in der Schule oder Kita, auf dem Weg dorthin oder nach Hause entstanden ist. Voraussetzung: Das Kind muss die Brille „bestimmungsgemäß getragen“ haben, und die Brille muss durch ein „von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“ beschädigt worden sein. Die zweite Bedingung beruht auf der üblichen Beschreibung für einen Unfall. „Wird die Brille aber zum Beispiel in der Sporttasche oder während sie auf der Bank liegt beschädigt, ist sie nicht versichert“, so die Unfallkasse. Die Eltern bleiben in diesem Fall also auf den Kosten sitzen.

Was müssen die Eltern tun?
Der Brillenschaden ist der Schul- oder Kitaleitung zu melden. Die Unfallkasse benötigt den Angaben zufolge eine ausgefüllte Unfallanzeige, die Original-Rechnung für die neue Brille oder die Brillenreparatur, eine Rechnungskopie der alten Brille sowie die Bankverbindung.

Wie viel Geld gibt es?
Laut Unfallkasse werden die Kosten für neue Brillengläser grundsätzlich in Höhe der „nachgewiesenen Wiederherstellungskosten“ – bei zersprungenen Gläsern also praktisch der Neupreis – ersetzt. Für beschädigte oder zerstörte Fassungen bekommen die Eltern die nachgewiesenen Reparatur- oder Neubeschaffungskosten auf Basis der aktuellen Preise erstattet, maximal 300 Euro.

Muss das Kind besonders vorsichtig sein?
Wenn das Kind die Brille im Alltag trägt, soll es sie „in der Regel“ auch bei allen Aktivitäten in der Schule oder Kita aufbehalten, betont die Unfallkasse. Als Aktivitäten ausdrücklich genannt werden der Sportunterricht, Pausen- und Bewegungsspiele sowie das Toben in Schule und Kita. Dabei liege die Entscheidung, ob das Kind die Brille ständig tragen muss, bei den Erziehungsberechtigten, wobei ärztliche Empfehlungen zu berücksichtigen seien. Stark sehbeeinträchtigte Kinder sollten ihre Brille im Schulsport beziehungsweise in der Kita nicht absetzen, „weil schlechtes Sehen auch ein Unfallrisiko darstellt“.

Muss die Brille besonders gut sein?
Laut Unfallkasse erfüllen die meisten handelsüblichen Brillen die Anforderungen, um sie während des Schulsports oder in der Kita tragen zu können. Dazu gehört eine stabile, schwer zerbrechliche Fassung, die - zum Beispiel durch Gespinstbügel - einen guten Halt hat und fest am Kopf sitzt. Die Gläser sollten aus Kunststoff bestehen, splitter- und bruchfrei sein und keine scharfen Kanten haben.

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