Wirtschaft Kfz-Versicherung nicht täuschen

Wer gehört zum Fahrerkreis?
Wer gehört zum Fahrerkreis?

Wer keinen anderen ans Steuer lässt und nicht besonders viele Kilometer im Jahr fährt, spart bei der Kfz-Versicherung. Doch was ist mit dem Versicherungsschutz, wenn man diese Vorgaben nicht einhält?

Der Kfz-Versicherungsschutz besteht auch, wenn Autobesitzer deutlich mehr Kilometer pro Jahr fahren als bei der Versicherung angegeben. Das berichtet die „Finanztest“ (Ausgabe 3/21). Gleiches gelte, wenn man sein Auto jemandem leiht, der nicht zum angegebenen Fahrerkreis gehört. Sollte es also in solch einer Situation zum Unfall kommen, greift dennoch der Versicherungsschutz. Das sollte aber nicht dazu einladen, dass man bei der Abfrage durch die Versicherung keine korrekten Angaben macht.

Wer etwa im Laufe eines Jahres merkt, dass er seinen Wagen deutlich mehr über längere Strecken fährt, sollte das auf jeden Fall nachmelden. Ansonsten wird der Differenzbetrag fällig und unter Umständen eine Strafzahlung, wenn der Versicherer davon erfährt.

Es wird teurer

Das gilt auch für nicht gemeldete Fahrer. Nachträglich wird der Beitrag fällig, den man für den tatsächlichen Fahrerkreis hätte zahlen müssen. Für eine Strafzahlung, die einem Jahresbeitrag entsprechen kann, muss die Versicherung allerdings nachweisen, dass vorsätzlich geschummelt beziehungsweise dreist gelogen wurde. Das ist oft schwierig.

Geplante Fahrten einer anderen Person sollten der Versicherung am besten vorab gemeldet werden. Manche Anbieter verlangen dann einen Aufpreis.

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