Sparen mit der rheinpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Kfz-Versicherung: Mit den Kilometern knapsen

Es ist ratsam, die Kilometerangabe für die Versicherung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Es ist ratsam, die Kilometerangabe für die Versicherung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Geld sparen geht bei der Kfz-Versicherung ganz einfach: Wer sein Auto weniger braucht als gedacht, sollte die geringere Fahrleistung schnell melden. Die kleine Mühe senkt den Preis deutlich – neuerdings sogar rückwirkend.

Die hohen Spritkosten, das 9-Euro-Ticket, die Arbeit im Homeoffice: Viele Autofahrer kommen in diesem Jahr auf eine geringere Anzahl an Fahrtkilometern als früher. Nicht alle denken allerdings daran, dies der Versicherung mitzuteilen. Dabei gilt doch: Je niedriger die jährliche Fahrleistung ist, desto weniger kostet der Versicherungsschutz. Daher ist ratsam, die Kilometerangabe regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Das honorieren nun auch viele Versicherer, wie eine aktuelle Stichprobe zeigt.

Nach der Befragung des Verbraucherportals Finanztip.de bei 29 Kfz-Versicherern zahlen die Kunden im Schnitt 15 Prozent Jahresbeitrag mehr, wenn sie ihre Fahrleistung um 5000 Kilometer zu hoch angeben bei sonst identischen Versicherungsmerkmalen wie etwa dem benutzten Auto. „Hat man mehr Kilometer mit der Versicherung vereinbart, als man tatsächlich fährt, ist das rausgeworfenes Geld, das man seinem Versicherer schenkt“, sagt Finanztip-Expertin Kathrin Gotthold.

Nachfragen kann sich lohnen

Ein Beispiel: Kunden mit Vollkasko zahlen nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft durchschnittlich 324 Euro im Jahr. Bei einer 15-prozentigen Beitragsersparnis aufgrund einer verringerten Fahrleistung bekommen sie also immerhin rund 50 Euro im Schnitt zurück.

Die Unternehmen überweisen das Geld aber nicht automatisch. Dazu muss die verringerte Kilometeranzahl dem Versicherer gemeldet werden. Laut der Finanztip-Studie haben fast alle befragten Unternehmen auf das veränderte Fahrverhalten ihrer Kunden reagiert, indem sie den Jahresbeitrag dann rückwirkend bis zum Beginn des laufenden Versicherungsjahres reduzieren. Dazu gehören den Angaben zufolge auch große Versicherer wie etwa Huk24, Allianz und DEVK. Einige Anbieter senkten den Beitrag sogar über das aktuelle Jahr hinaus. Eine entsprechende Nachfrage kann sich daher lohnen.

Falsche Angaben rasch korrigieren

Wie gehe ich konkret vor? Das Finanztip-Portal rät, die abgesenkte Fahrleistung schriftlich per Mail oder Brief der Versicherung mitzuteilen und um Bestätigung des Erhalts zu bitten. Dabei sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die neue Kilometerangabe rückwirkend gelten soll. Zur Sicherheit könne nach zwei Wochen nachgefragt werden.

Wer sparen will, kann die gemeldete Fahrleistung immer eher knapp bemessen. Die Angabe sollte aber stimmen und rasch korrigiert werden, wenn sie sich als falsch erweist. Eine Nachmeldung ist jederzeit möglich. Wer bewusst schummelt, fliegt spätestens bei einem Unfall auf. Denn dann fragt der Versicherer nach dem Kilometerstand, ebenso wie bei einer nachträglichen Anpassung der Kilometer.

Laut Stiftung Warentest verlangen die Versicherer nachträglich Geld, wenn ein zu niedriger Kilometerwert nach oben angepasst wird. Bei absichtlichen Falschangaben könne in Extremfällen auch eine Vertragsstrafe verhängt werden, zum Beispiel in Höhe eines Jahresbeitrags. Wichtig ist: Der Versicherungsschutz bleibt der Stiftung zufolge bestehen, auch wenn die gemeldete Fahrleistung überschritten wird.

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