Corona-Tests In Betrieben noch nicht die Regel

Corona-Schnelltest beim Maschinenbauer Harro Höfliger in Allmersbach.
Corona-Schnelltest beim Maschinenbauer Harro Höfliger in Allmersbach.

Die Bereitstellung von Corona-Schnelltests für in Präsenz tätige Arbeitnehmer kommt offensichtlich langsamer voran als es Kammern und Verbände darstellen.

Laut einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung gaben nur 23 Prozent der Befragten an, dass in ihrem Betrieb alle Präsenzbeschäftigten wenigstens einmal pro Woche einen Schnelltest machen können. Für 6 Prozent der Betroffenen wurden laut WSI zwar Schnelltests im Betrieb angeboten, jedoch nicht im vorgesehenen Umfang von mindestens einmal wöchentlich. 17 Prozent gaben an, der Arbeitgeber habe das Bereitstellen von Schnelltests angekündigt, aber noch nicht umgesetzt. Für 54 Prozent gebe es weder Schnelltests noch sei ein entsprechendes Angebot angekündigt. Ausgewertet wurden in der zweiten Märzhälfte 2832 Datensätze des Portals lohnspiegel.de, das vom WSI betreut wird.

Die Angebote bleiben demnach weit hinter den unverbindlichen Vorgaben der Politik zurück. Damit werden rechtlich verbindliche Vorschriften wahrscheinlicher, die Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für diesen Fall angekündigt hat. Das Robert-Koch-Institut (RKI) führt die aktuell hohen Infektionszahlen neben Ansteckungen im privaten Umfeld zunehmend auch auf Begegnungen in Kitas, Schulen und am Arbeitsplatz zurück.

Deutsche Wirtschaft widerspricht und sieht sich auf Kurs

Die deutsche Wirtschaft sieht sich bei Corona-Tests für Beschäftigte hingegen voll auf Kurs. „Zwischen 80 und 90 Prozent der deutschen Unternehmen testen oder bereiten den Teststart unmittelbar vor“, hieß es am Dienstag in einem Schreiben von Spitzenverbänden an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).

WSI-Expertin Elke Ahlers zeigt sich überzeugt, dass Corona-Tests helfen könnten, „Ausbrüche am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen oder ganz zu unterbinden“. Sie verwies auch auf die geltende allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Dieser sei verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. „Die Lage ist eindeutig: Corona-Schnelltests sind inzwischen breit verfügbar, und es gibt keinen guten Grund, diese nicht auch flächendeckend einzusetzen.“ Ein Verweis auf die Kosten tauge nicht als Entschuldigung, zumal diese verhältnismäßig gering seien. Die geringe Umsetzungsquote zeige, dass eine verbindliche Regulierung notwendig sei. In Sachsen und Berlin gelten bereits entsprechende Vorschriften.

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