Sparen mit der RHEINPFALZ RHEINPFALZ Plus Artikel Immobilienkredite: Wenn der Anschluss teurer wird

Der Traum vom eigenen Haus kann in Zeiten steigender Immobilienzinsen schnell für schlaflose Nächte sorgen.
Der Traum vom eigenen Haus kann in Zeiten steigender Immobilienzinsen schnell für schlaflose Nächte sorgen.

Die Zinsen steigen – und mit ihnen die Bauzinsen. Die staatliche Finanzaufsicht gibt Tipps, wie sich beim Anschlusszins sparen lässt.

Ernst werden könnte es vor allem für Kreditnehmer, die ihr Baudarlehen zu günstigen Konditionen vereinbart und die Zinsen nicht langfristig festgeschrieben haben, warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). „In absehbarer Zeit werden sie sich um eine Anschlussfinanzierung bemühen müssen“, heißt es in einer Mitteilung. Liegt der Zins dann höher als zuvor, drohen höhere Ratenzahlungen oder längere Tilgungszeiträume.

So günstig wie noch vor kurzem sind Finanzierungen jetzt schon kaum noch bekommen. Nach Angaben des Finanzportals Biallo kostet ein zehnjähriger Baukredit derzeit 3,99 Prozent effektiv pro Jahr im Schnitt – gegenüber 0,91 Prozent zu Beginn dieses Jahres. Es handele sich um ein Elfjahreshoch. „Ein Ende des jüngsten Aufwärtstrends ist nicht in Sicht, allenfalls eine Verschnaufpause“, so das Portal, das rund 80 Baufinanzierungsangebote bundesweit abruft.

Tipp 1: Sondertilgungen

Je günstiger das Verhältnis der noch offenen Restschuld zum Beleihungswert der Immobilie am Ende der Zinsbindungsfrist ist, desto niedriger ist in der Regel auch der Anschlusszins. Daher rät die Bafin, bis zum Ablauf der Frist noch möglichst viel zu tilgen, insbesondere durch Sondertilgungen. Dafür sollte frühzeitig geklärt werden, wie viel noch extra getilgt werden muss, um von einem niedrigeren Zins zu profitieren.

Tipp 2: Selbst kümmern

Sondertilgungen dürften vor allem Kreditnehmern schwerfallen, die ihre Finanzierung ohnehin bis zur Grenze der tragbaren Belastung ausgereizt haben. Sie sollten nicht warten, bis ihr Kreditgeber auf sie zukommt, sondern den Markt beobachten und sich selbst mit der Zinsanpassungsvereinbarung auseinandersetzen.

Tipp 3: Forward-Darlehen

Viele Kreditgeber bieten Verbrauchern an, bereits lange vor Auslaufen der aktuellen Zinsbindung eine neue Zinsfestschreibung zu vereinbaren. Laut Bafin gibt es solche sogenannten Forward-Darlehen teilweise bis zu fünf Jahre im Voraus. Kreditnehmer, die mit steigenden Zinsen rechnen oder sich die aktuellen Marktzinsen sichern möchten, sollten den Abschluss eines Forward-Vertrags prüfen. Zu bedenken ist dabei: Mit Forward-Darlehen wird ein Zinsaufschlag fällig für jeden Monat bis zum Ende der aktuellen Zinsbindungsfrist. Dessen Höhe hängt vom Kreditgeber ab. Daher: Verschiedene Angebote vergleichen.

Tipp 4: Nicht auf Youtube vertrauen

Auf Plattformen wie Youtube, Tiktok oder Reddit finden sich Ratschläge zu den Themen Immobilienfinanzierung und Anschlussfinanzierung. Nach Beobachtung der Bafin sind viele „unrichtig oder irreführend“. So werde etwa empfohlen, die Immobilie neu bewerten zu lassen und der Bank das Verkehrswertgutachten vorzulegen. Auf den Verkehrswert komme es aber bei der Zinsvereinbarung nicht an – sondern auf den Beleihungswert, dem die nachhaltigen und langfristigen Merkmale der Immobilie zugrunde liegen.

Auf jeden Fall sollten Kreditnehmer die Finger lassen von Angeboten im Internet, die unkomplizierte Darlehen trotz bestehender finanzieller Notlage versprechen. „Hier ist höchste Vorsicht geboten, denn in aller Regel stecken Betrüger dahinter“, warnt die Bafin.

Tipp 5: Lieber ein Ende mit Schrecken

Verbraucher, denen die hohen Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln zu schaffen machen und die ihre Raten für den Baukredit deshalb kaum noch aufbringen können, sollten sich umgehend beraten lassen, etwa von einer Schuldnerberatung oder Verbraucherzentrale. Mit der dort ausgearbeiteten Strategie könne das Gespräch mit dem Kreditgeber gesucht werden, so die Bafin. Wer seine Immobilie dennoch nicht halten kann, sollte den finanziellen Schaden so weit wie möglich begrenzen. Das liege auch im Interesse des Kreditgebers. „Häufig wird dann versucht, über einen freihändigen Verkauf einen möglichst hohen Verkaufserlös zu erzielen und die Zwangsversteigerung zu vermeiden“, so die Bafin.

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