Fragen und Antworten Heizungen reparieren mit neuem Gesetz auch nach 2024 erlaubt

Eine Gastherme wird eingebaut. Sollte sie die alleinige Wärmequelle sein, wäre das ab nächstem Jahr tabu.
Eine Gastherme wird eingebaut. Sollte sie die alleinige Wärmequelle sein, wäre das ab nächstem Jahr tabu.

Berlin. Am Donnerstag wurden Einzelheiten eines Gesetzentwurfs aus dem Bundeswirtschaftsministerium für Heizanlagen bekannt. Der Entwurf ist hochumstritten, auch die FDP mauert.

Was sind die Grundlagen der Planungen für ein neues Gesetz?
Ab dem 1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Aktuelle Heizungen können weiterbetrieben werden, auch Reparaturen sind weiter möglich. Nach 30 Jahren müssen sie aber ausgetauscht werden, ein Fakt, der laut Wirtschaftsministerium auch heute im Grundsatz schon der Fall ist. Der Unterschied: Bisherige Ausnahmeregelungen sollen ab 2026 schrittweise auslaufen.

Wenn eine Heizung irreparabel kaputt geht, kann sie übergangsweise mit einer fossil betriebenen Heizung (Öl, Gas) ersetzt werden, zum Beispiel als Leasing-Gerät. Diese muss dann aber binnen drei Jahren gegen eine Anlage ersetzt werden, die die neuen Vorgaben erfüllt. Wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist, bei dem die anderswo erzeugte Wärme per Leitung ins Haus kommt, ist ein Betrieb von bis zu fünf Jahren erlaubt.

Sind Härtefallregelungen vorgesehen?
In Sonderfällen kann die Pflicht zum 65-Prozent-Einsatz erneuerbarer Energien bei der Heizung entfallen, wenn es eine besondere Härte gibt. Wenn also der Umstieg für den Eigentümer wirtschaftlich unzumutbar ist.

Was gilt für Mehrfamilienhäuser?
Für Mehrfamilienhäuser mit Gasetagenheizung, wo jeder Bewohner seine eigene Therme in der Wohnung hat, soll es eine Frist von insgesamt sechs Jahren geben. Fällt die erste Gasetagenheizung im Gebäude aus, müssen die Eigentümer binnen drei Jahren eine Heiztechnik nach den neuen Vorgaben wählen. Wenn sie sich für eine (umweltfreundliche) Zentralisierung der Heizung entscheiden, bekommen sie weitere drei Jahre Zeit für die Umsetzung.

Welche Heizungsarten wären denn möglich?
Zur Umsetzung der Vorgabe von 65 Prozent Erneuerbaren kommen verschiedene Technologien in Frage, zwischen denen Eigentümer wählen könnten. Bei den gut gedämmten Neubauten sollen Wärmepumpen als Standardlösung gelten. Auch Stromdirektheizungen, die mit Strom heizen, und Fernwärme wären möglich. Wärmenetze, die zum Beispiel industrielle Abwärme nutzen, sollen bis 2030 einen Anteil von 50 Prozent erneuerbaren Energien haben. Bis 2045 müssen sie komplett so betrieben werden.

Nur für Bestandsgebäude wäre auch eine Biomasseheizung (zum Beispiel mit Holzpellets) eine Option. Da nachhaltig erzeugte Biomasse nach Einschätzung des Ministeriums künftig nicht in großen Mengen verfügbar sein dürfte, sollten solche Heizungen Gebäuden vorbehalten bleiben, die denkmalgeschützt oder schwer zu sanieren sind.

Auch Gasheizungen, die zu mindestens 65 Prozent nachhaltiges Biomethan oder mit erneuerbaren Energien erzeugten Wasserstoff nutzen, wären möglich. Auch Hybridheizungen wären erlaubt – also Kombinationen einer Wärmepumpe mit einer fossilen Heizung.

Was ist mit den Kosten für Mieter?
Bei Heizungen mit Biomethan, Holzpellets oder anderer fester Biomasse geht das Ministerium von einer vergleichsweise günstigen Installation, aber hohen Betriebskosten aus. Damit letztere nicht bei den Mietern landen, sollen Vermieter die Bezugskosten nur in jener Höhe weitergeben dürfen, wie sie beim Grundversorgungstarif Gas anfallen würden.

Wenn Vermieter eine Wärmepumpe einbauen, soll diese einen Wirkungsgrad von mindestens 2,5 erreichen müssen, also wenigstens 2,5 Mal so viel Energie zur Verfügung stellen wie sie verbraucht. Ist das nicht der Fall, soll nur die Hälfte der Investitionskosten umgelegt werden können. Diese Regelung soll dafür sorgen, dass Vermieter Geld in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ihres Gebäudes stecken.

Wird an unterstützende finanzielle Förderung gedacht?
Um Wärmepumpen erschwinglich zu machen, soll beim Umstieg finanziell geholfen werden. Ziel sei es, die Förderung parallel zu den neuen Vorgaben zum kommenden Jahreswechsel an den Start zu bringen, heißt es vom Wirtschaftsministerium. Damit und mit vergünstigten Wärmepumpen-Stromtarifen soll das Heizen unterm Strich nicht teurer werden als mit fossilen Heizungen.

Auch deswegen: Durch den EU-Emissionshandel steigen die Preise für Heizöl, Diesel, Benzin und Erdgas ab 2027 absehbar, während Systeme wie Wärmepumpen mit zunehmender Verbreitung günstiger werden sollten.

Ihre News direkt zur Hand
Greifen Sie auf all unsere Artikel direkt über unsere neue App zu.
Via WhatsApp aktuell bleiben
x