Immobilien Grundsteuer: Einspruchswelle bei Finanzämtern

5facc400db63257a

Die Neuregelung der Grundsteuer hat eine Welle von Einsprüchen bei den Finanzämtern ausgelöst.

Bisher seien bereits 1,3 Millionen Einsprüche gegen Grundsteuer-Messbescheide eingegangen, berichtete der Saarländische Rundfunk für „Plusminus“ unter Berufung auf Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG). Deren Vorsitzender Florian Köbler forderte, alle Bescheide grundsätzlich mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen.

Bei jedem Finanzamt gingen im Schnitt täglich 50 bis 70 Einsprüche ein, sagte er. Dies sei für die Kollegen „ein wahnsinniger Arbeitsaufwand“. Für die Bearbeitung der Einsprüche müssten oft Betriebsprüfer und Steuerfahnder abgestellt werden.

Teils stark gestiegene Beträge

Viele der bislang versandten Grundsteuer-Messbescheide weisen teils stark gestiegene Beträge aus, weil die Bodenrichtwerte an die Preisentwicklung der letzten Jahrzehnte angepasst wurden. Allerdings lassen die Bescheide noch keinen Rückschluss auf die ab 2025 geltende Steuerlast zu, weil die Kommunen die Hebesätze neu festlegen. Offiziellen Ankündigungen zufolge soll die Reform aufkommensneutral sein, es gibt jedoch Befürchtungen, dass es in vielen Fällen tatsächlich deutlich höhere Belastungen geben könnte.

Aufruf zu Einsprüchen

Der Bund der Steuerzahler und andere rufen dazu auf, gegen hohe Bescheide Einspruch einzulegen, weil man sonst Gefahr laufe, von Korrekturen nicht zu profitieren. Köbler plädierte daher generell für den Vorläufigkeitsvermerk. Dann müssten die Bürger keinen Einspruch mehr einlegen, weil eine automatische Korrektur erfolge, wenn es zu Änderungen der Steuerberechnung kommt.

x