Wirtschaft Gesetzentwurf: Recht auf schnelles Internet
Zugute kommen dürften die Mindestwerte in erster Linie Menschen auf dem Land. In Städten dürfte er keine große Rolle spielen – mancherorts könnte er am Stadtrand relevant sein. Jahr für Jahr sollen die Mindestwerte steigen. Das soll verhindern, dass sich die digitale Kluft zwischen Stadt und Land weiter vergrößert. Derzeit haben die Bundesbürger nur ein Recht auf einen „funktionalen“ Internetzugang – selbst ein 56-Kilobit-Schneckentempo reicht aus, um so einem Anspruch Genüge zu tun. Durch die neue Vorgabe steigt das Mindestniveau also deutlich, und die Telekommunikationsbranche wird stärker in die Pflicht genommen. Aus Sicht von Kritikern reicht die Reform aber nicht aus, um die Digitalisierung der ländlichen Regionen voranzubringen.
Bundesnetzagentur prüft
Das Vorhaben, das Teil einer umfangreichen Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist, soll am Donnerstag in das Plenum des Bundestags kommen. Eine Zustimmung zu den Vorgaben, auf die sich die große Koalition geeinigt hatte, gilt als sicher. Danach wäre der Bundesrat am Zug.
Sollte das Recht auf schnelles Internet zum Gesetz werden, könnten Bürger ab Juni 2022 zur Bundesnetzagentur gehen und sich über Schneckentempo-Internet in der eigenen Wohnung beschweren. Die Bonner Behörde würde dies prüfen und gegebenenfalls einen Anbieter mit der Verlegung von Leitungen beauftragen. Die Kosten hierfür würden aus einem Finanztopf beglichen, der von Telekommunikationsunternehmen gefüllt werden muss.