Wirecard Gerichte streiten um Klagezuständigkeit

 Der einst in Ascheim bei München beheimatete Zahldienstleister hatte im Juni 2019 eingeräumt, dass 1,9 Milliarden Euro angeblic
Der einst in Ascheim bei München beheimatete Zahldienstleister hatte im Juni 2019 eingeräumt, dass 1,9 Milliarden Euro angeblich auf südostasiatischen Treuhandkonten verbuchte Gelder nicht existierten.

Ein Jahr nach der Pleite des Skandalkonzerns Wirecard streiten die Landgerichte München und Stuttgart um die Zuständigkeit für eine Welle Hunderter Schadenersatzklagen.

Das Landgericht Stuttgart hat an die 140 im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal stehende Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer EY an das Landgericht München I verwiesen. In München sind damit etwa 400 Wirecard-Zivilklagen anhängig. Doch wollen die Münchner nicht allein auf diesem Berg von Verfahren sitzen bleiben. Deswegen hat das dortige Landgericht in 21 Fällen „Gerichtsstandbestimmungsanträge“ beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gestellt, teilte das Gericht auf Anfrage mit. Am OLG werde jeder Fall gesondert geprüft und entschieden, sagte eine OLG-Sprecherin. Über eine einstellige Zahl von Klagen gegen EY wurde in München bereits entschieden, in diesen Fällen haben die Kläger verloren.

EY hatte die mutmaßlich gefälschten Wirecard-Bilanzen über Jahre testiert. Die Klagen stützen sich darauf, dass die EY-Prüfer dabei nicht sorgfältig gewesen seien und so ihre Pflichten verletzt hätten. Der mittlerweile zerschlagene Wirecard-Konzern hatte am 25. Juni 2020 Insolvenz angemeldet. Zunächst hatte der Zahldienstleister mehrfach die Vorlage der Jahresbilanz 2019 verschoben und schließlich am 18. Juni eingeräumt, dass 1,9 Milliarden Euro an verbuchten Geldern nicht existierten. Unmittelbarer Auslöser war, dass EY das Testat für die Bilanz 2019 verweigerte. Die Staatsanwaltschaft München geht von „bandenmäßigem Betrug“ aus, bei dem kreditgebende Banken und Investoren um über 3 Milliarden Euro geprellt worden sein sollen.

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