Deutsche Bahn Gericht rügt Diskriminierung bei Anrede von Kunden

Die Bahn muss Diskriminierungen im Kundengeschäft unterlassen.
Die Bahn muss Diskriminierungen im Kundengeschäft unterlassen.

Beim Kauf eines Tickets der Deutschen Bahn im Internet verlangt das Unternehmen die Anrede „Herr“ oder „Frau“. Für Menschen, die sich keinem der beiden Geschlechter zuordnen, gibt es keine Auswahl. Das geht so nicht, sagt ein Gericht.

Das Unternehmen müsse entweder auf die Anrede ganz verzichten oder weitere Anreden anbieten, damit sich auch Menschen angesprochen fühlen, die sich nicht als Mann oder Frau empfinden, befand der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Dienstag. Geklagt hatte eine Person aus der Nähe von Osnabrück. Sie hatte im September 2019 im Internet eine Fahrkarte gekauft. Die Website der Deutschen Bahn ermöglicht bisher nur eine weibliche oder männliche Registrierung und verhindert es, das Ticket zu buchen, wenn man sich nicht einem der beiden Geschlechter zuordnet.

Die Bahn müsse es ab sofort unterlassen, die Klägerin zu diskriminieren, indem diese sich als Frau oder Mann anreden lassen müsse, verkündete die Vorsitzende Richterin Charlotte Rau. Darüber hinaus müsse die Bahn ab Beginn kommenden Jahres in ihrem Kundengeschäft überhaupt die Diskriminierung unterlassen, dass sie die Angabe der Anrede Frau oder Herr verlangt. Bei Zuwiderhandlung müsse die Bahn ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro zahlen. Das Gericht sprach der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 1000 Euro zu.

Die Frankfurter Rechtsanwältin der Klägerin, Friederike Boll, bezeichnete das Urteil als wegweisend. „Die Rechte nicht-binärer Personen sind auch in der Breite angekommen“, sagte sie. Die Bahnfahrkarte sei ein Paradebeispiel für die tägliche Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte 2017 entschieden, dass auch nicht-binäre Personen in der Rechtsordnung geachtet werden müssen. Bei Angabe des Geschlechts müsse zumindest eine dritte Option angeboten werden.epd

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