Wirtschaft Geldbuße für zweckentfremdete Wohnung

«München». Ein Münchner Unternehmer muss 33.000 Euro Geldbuße zahlen, weil er seine Wohnung regelmäßig an Medizintouristen vermietete.
Er wurde wegen Zweckentfremdung von Wohnraum verurteilt, teilte gestern das Amtsgericht München mit. Der Mann hatte Ende 2012 eine 104 Quadratmeter große Wohnung im Arabellapark angemietet – für 1980 Euro pro Monat. Er lebte dort allerdings nicht selbst, sondern überließ die möblierte Wohnung Patienten und deren Angehörigen, die für medizinische Behandlungen aus dem Ausland nach München kamen. Die Untermieter zahlten dann 3000 Euro monatlich für die Wohnung, wie eine Kontrolle der Stadtverwaltung ergab. Gegen einen Bußgeldbescheid über 50.000 Euro legte der Unternehmer Widerspruch ein, das Gericht verurteilte ihn aber zur Zahlung von 33.000 Euro. „Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes in München besteht ein erhebliches öffentliches Interesse am Erhalt von Wohnungen zu Wohnzwecken, so dass die Geldbuße auch einem Nachahmungseffekt entgegenwirken und abschrecken soll“, heißt es in der Begründung des seit April 2018 rechtskräftigen Urteils. Das lukrative Geschäft mit Medizintouristen belastet den schwierigen Wohnungsmarkt in der bayerischen Landeshauptstadt seit Jahren. Das Wohn- und Gewerbegebiet Arabellapark macht deshalb immer wieder Schlagzeilen. In unmittelbarer Nähe gibt es mehrere Kliniken.