Fragen und Antworten Gas zu teuer? Kündigung prüfen

Unaufhaltsam dreht er sich, wenn man sich nicht einschränkt: Ein Gaszähler in einem privaten Haushalt.
Unaufhaltsam dreht er sich, wenn man sich nicht einschränkt: Ein Gaszähler in einem privaten Haushalt.

Private Haushalte müssen so viel Geld für Gas ausgeben wie lange nicht. Verbraucherportale warnen, dass viele Versorger ihre Preise sogar noch weiter anheben werden. Verbraucherinnen und Verbraucher haben aber Optionen.

Man muss nicht alles hinnehmen, was Energieversorger und Anbieter einem preislich so auftischen. Hier Tipps, wie man als Kundin oder Kunde reagieren kann.

Wie finde ich den günstigsten Gasanbieter?
Preisvergleichsrechner finden sich im Internet. Dort geben Nutzer den Jahresverbrauch in Kilowattstunden und die Postleitzahl ein und erhalten eine Liste mit den günstigsten Anbietern. Wenn auf der Gasrechnung der Verbrauch nur in Kubikmetern angegeben ist, kann dieser Wert mit 9,2 multipliziert werden, um einen annähernden Wert in Kilowattstunden zu erhalten.

Verbraucher sollten jedoch beachten: Die Betreiber finanzieren sich durch Provisionen sowie Werbung von Gasanbietern. Die Standard-Suche ist häufig so voreingestellt, dass nicht die besten und langfristig günstigsten Tarif ganz oben angezeigt werden. Verbraucherschützer raten deshalb dazu, die Voreinstellungen zu kontrollieren und die angebotenen Vorschläge stets kritisch zu überprüfen.

Was zeichnet einen guten und fairen Tarif aus?
Die Erstvertragslaufzeit sollte laut Verbraucherschützern nicht mehr als ein Jahr dauern, die Kündigungsfrist bei maximal einem Monat liegen. Meiden sollten Kunden sogenannte Pakettarife über eine bestimmte Gasliefermenge. Bei niedrigerem Verbrauch gibt es dabei kein Geld zurück.

Als ungünstig werten Verbraucherschützer darüber hinaus Tarife mit Neukundenbonus. Solche einmaligen Wechselprämien werden nur unter bestimmten Umständen und manchmal gar nicht ausgezahlt, lassen den Tarif aber im Vergleich billiger aussehen, als er mit Blick auf den Gaspreis tatsächlich ist. Bei der Einstellung der Suchoption sollten solche Angebote ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt für Tarife mit Vorkasse. Sie können ein Hinweis auf unseriöse Geschäftsmodelle von Billiganbietern sein. Bei Insolvenz ist das Geld oft weg.

Was bringt eine Preisgarantie?
Manche Anbieter versprechen eine sogenannte Preisgarantie – der Grundpreis für das Gas wird dann für einen bestimmten Zeitraum festgesetzt. Ob das sinnvoll ist, hängt von der Preisentwicklung auf dem Markt ab: Steigt der Preis, so wie aktuell, können Verbraucher von der Preisgarantie profitieren. Bei sinkenden Marktpreisen gilt allerdings das Gegenteil, Verbraucher müssen dann weiterhin den vereinbarten Preis zahlen. Sinnvoll sind Preisbindungen deshalb eher in Kombination mit kürzeren Vertragslaufzeiten von maximal einem Jahr.

Viele Preisgarantien sind außerdem eingeschränkt: Sie gelten nicht für gesetzlich regulierte Preisbestandteile wie Netzentgelte, Steuern, Abgaben oder Umlagen. Diese können bis zu der Hälfte des Gaspreises ausmachen. Erhöhen sich diese, kann der Anbieter den Gaspreis erhöhen – trotz Preisbindung.

Wie funktioniert der Wechsel?
Der neue Anbieter übernimmt nach Vertragsabschluss in der Regel kostenlos die Abwicklung. Dafür fragt er beim neuen Kunden dessen persönliche Daten sowie zum Beispiel die Kundennummer beim bisherigen Anbieter und die Nummer des Gaszählers ab. Teils empfiehlt es sich, den Stand des Anbieterwechsels zwischenzeitlich beim alten Versorger zu überprüfen.

Naht die Kündigungsfrist des aktuellen Vertrags und somit eine automatische Verlängerung, sollten Verbraucher lieber kurzfristig selbst kündigen und sich ihre Kündigung schriftlich bestätigen lassen.

Wie schnell komme ich aus meinem Vertrag heraus?
Das hängt ganz vom jeweiligen Tarif ab. Wer noch nie gewechselt hat und noch in der Grundversorgung ist, kann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Ansonsten steht die Kündigungsfrist im Vertrag. Bei einer Preiserhöhung hat jeder Kunde das Recht auf eine sofortige Kündigung. In der Regel dauert es ein bis zwei Monate, bis die Wechselformalitäten abgeschlossen sind.

Kann ich plötzlich ohne Gas dastehen?

Nein, auch bei Problemen während des Wechsels oder bei einer plötzlichen Pleite des neuen Anbieters kann das nicht passieren. Der lokale Versorger ist gesetzlich verpflichtet, alle Haushalte in seinem Gebiet mit Energie zu versorgen – auch wenn er nicht mehr deren Vertragspartner ist. Er darf dann aber auch wieder seinen Grundpreis für das gelieferte Gas verlangen.

Hier noch ein Blick ins Vereinigte Königreich

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