Solarstrom Frist für Anmeldung älterer Anlagen läuft bald aus

Mit der Ökostrom-Vergütung finanzieren viele Anlagenbetreiber ihre Solaranlage.
Mit der Ökostrom-Vergütung finanzieren viele Anlagenbetreiber ihre Solaranlage.

Eigentümer einer Solarstromanlage müssen diese in das zentrale Marktstammdatenregister eintragen. Für ältere Anlagen endet nun die Frist: Bis 31. Januar 2021 müssen alle Fotovoltaikanlagen in das Register eingetragen werden, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind.

Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin, ein Zusammenschluss von 50 Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus der Solarbranche. Ohne diese Anmeldung erhalten die Anlageneigentümer keine Einspeisevergütung mehr. Für Neuanlagen besteht die Pflicht schon seit Februar 2019. Sie müssen einen Monat nach Inbetriebnahme im Register eingetragen werden. Die Regelung gilt auch für Blockheizkraftwerke und Solarstromspeicher, für die stets eine eigene Anmeldung notwendig ist.

Kein Datenaustausch mit EEG-Anlagenregister

Das Marktstammdatenregister, abgekürzt MAStR, ist das zentrale Register für sämtliche Erzeugungsanlagen und Speicher des deutschen Strom- und Gasmarktes. Es wird von der Bundesnetzagentur geführt. Im Februar 2019 startete das für die Registrierung vorgesehene Webportal. Auch Anlagenbetreiber, die ihre Anlagen bereits im PV-Meldeportal oder dem EEG-Anlagenregister angemeldet hatten, müssen die Registrierung im Marktstammdatenregister vornehmen. Eine automatische Datenübernahme in das Register erfolgt nicht. Selbst Anlagen, die ihre EEG-Einspeisevergütung Ende 2020 verlieren, müssen angemeldet werden. „Wer den Eintrag nicht selbst machen möchte oder kann, darf bevollmächtigte Personen, Installateure, Dienstleister oder Personen aus der Familie beauftragen“, erläutert ein Cluster-Sprecher.

Mitte November waren bundesweit rund 300.000 Anlagen, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind, noch nicht im Marktstammdatenregister eingetragen. Liegt bis zum 31. Januar 2021 kein Eintrag vor, stoppt der Netzbetreiber die Vergütung für den in das Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Sobald die Registrierung nachgeholt wurde, erfolgt die Auszahlung der einbehaltenen Vergütungen. Für die Netzbetreiber ist eine verspätete Meldung mit zusätzlichem Aufwand verbunden: Zuerst muss er die Zahlungen stoppen, dann prüfen, ob die Registrierung erfolgt ist, und bei einer Nachmeldung die Vergütung wieder aufnehmen.

Keine Angst vor der Nachregistrierung

Für die Registrierung sei kein Fachwissen erforderlich. Man benötige lediglich die Unterlagen mit den technischen Daten der eigenen Anlage, gehe im Internet auf die Marktstammdatenregister-Seite und dort auf Registrierung starten, so der Sprecher. Alle notwendigen Informationen fänden sich im Kaufvertrag der Anlage sowie den Anmeldepapieren an die Bundesnetzagentur und den lokalen Netzbetreiber. Auf der Internetseite fänden sich zudem Erklärungen und Dokumente sowie zwei Kurzvideos zur Erläuterung.

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