Wirtschaft Flüge: Auch bei wilden Streiks Entschädigung

«Brüssel.» Fluggesellschaften müssen Reisende auch bei Verspätungen durch wilde Streiks entschädigen. Das entschied gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Abhängig von der Länge des Fluges haben Reisende damit bei Verspätungen ein Anrecht auf Entschädigung von bis 600 Euro. Das Gericht wies damit eine Beschwerde von Tuifly ab. Im Herbst 2016 hatte sich eine Vielzahl von Piloten der Fluggesellschaft nach Bekanntgabe eines Restrukturierungsplans des Unternehmens krank gemeldet, was zahlreiche Verspätungen nach sich zog. Tuifly sprach daher von einem „außergewöhnlichen Umstand“. Der EuGH betonte nun, Tuifly habe den nicht von der Gewerkschaft organisierten und bewilligten Streik wegen der überraschend angekündigten Umstrukturierung selbst verschuldet und könne sich daher nicht auf einen „außergewöhnlichen Umstand“ berufen. Die Richter wiesen darauf hin, das Umbaumaßnahmen Teil des normalen Geschäfts seien, mit den vorhersehbaren Risiken wie ein Konflikt mit der Belegschaft.

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