Ratgeber
Festgeld-Vermittler: Vorsicht vor Betrugsmasche
Im Internet finden sich viele gute Zinsangebote – aber nicht alle sind seriös. So warnen Finanzexperten vor Betrügern, die eine Sicherheitslücke bei Überweisungen für sich ausnutzen, die erst im Oktober geschlossen wird. Betroffen sind Anleger, die in Festgelder investieren, um sich angesichts des Trends zu sinkenden Sparzinsen für einige Zeit noch eine halbwegs vernünftige Rendite zu sichern.
Die Kriminellen geben sich als Vermittler aus und werben auf Portalen im Internet mit relativ hohen Zinsen für Festgeldanlagen vor allem im Ausland. Sie teilen ihren Opfern die IBAN des Kontos mit, auf das die Sparsumme zu überweisen ist. Das Problem entsteht, weil die Banken Überweisungen allein anhand der Kundenkennung vornehmen können. Zu dieser Kennung gehören die IBAN und die (in die IBAN integrierte) Bankleitzahl BIC – nicht aber der Name des Zahlungsempfängers.
Das ermöglicht den Betrügern folgenden Trick: Die IBAN, die sie dem Anleger nennen, gibt es tatsächlich – aber der Name des Kontoinhabers stimmt mit dem des Anlegers nicht überein. Stattdessen läuft das Konto auf den Namen der Kriminellen oder deren Komplizen. Das heißt: Die Sparer schreiben zwar ihren eigenen Namen als Empfänger auf die Überweisung, bekommen das Geld selbst aber nicht gutgeschrieben.
Wie es zum Betrug kommt
„Das ist möglich, weil die Banken nicht prüfen müssen, wem das Konto gehört. Sie erkennen Überweisungen auch dann an, wenn der angegebene Name nicht mit der angegebenen IBAN zusammenpasst“, warnen die Verbraucherzentralen. Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) heißt es dazu: „Seitens der Banken findet kein Abgleich zwischen dem Namen des Überweisungsempfängers auf dem Überweisungsauftrag mit dem Namen des tatsächlichen Kontoinhabers statt.“ Dass die Betrüger meist zur Anlage auf ausländischen Konten locken, liegt der Bafin zufolge an der im Ausland erschwerten Strafverfolgung durch deutsche Behörden.
Ein aktuelles Beispiel: Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Kehl berichtet über einen Fall, bei dem ein scheinbar seriöses Vermittlungsportal ein 12-Monats-Festgeld zu 4,25 Prozent Zinsen bei einer spanischen Bank anbot. Ein deutsches Paar schloss den Vertrag mit der Bank nach telefonischem Kontakt mit dem vermeintlichen Vermittler ab und überwies 100.000 Euro auf das spanische Konto, mit dem Namen der Frau als Kontoinhaberin. Als die Frau einige Monate später einen Kontoauszug anforderte, folgte der Schock. „Das Konto, auf das sie überwiesen hat, lief nie auf ihren Namen“, so das EVZ.
So kann man sich schützen
Die Bafin rät, ein Festgeldkonto immer persönlich zu eröffnen. Denn wenn ein angeblicher Vermittler per E-Mail, am Telefon oder auf einer Web-Plattform erkläre, dass er für den Kunden bei einer Partnerbank im Ausland das Konto eröffne, auf das die Sparsumme überwiesen werden soll, sei das „ein klares Zeichen für ein betrügerisches Angebot“. Bei der IBAN handele es sich nicht um die IBAN des neuen Festgeldkontos, sondern um die Kontonummer des Betrügers.
Die Alarmglocken sollten zudem läuten, wenn bei der angeblichen Eröffnung des Festgeldkontos keine Legitimationsprüfung durch die Bank erfolgt oder nur die Vorlage einer Ausweiskopie verlangt wird, so die Aufsichtsbehörde: „Eine ordnungsgemäße Legitimationsprüfung ist für Privatpersonen Pflicht, wenn sie ein Konto bei einer Bank eröffnen wollen.“ Seriöse Vermittlerplattformen, wie etwa Weltsparen oder „Norisbank Zinsmarkt“, nehmen eine solche Legitimationsprüfung immer vor, und zwar bereits bei der Eröffnung eines Referenzkontos bei der deutschen Partnerbank der Plattform.
Für Sparer ist von Anfang an wichtig zu wissen, dass die Kriminellen verschiedene Vertriebswege nutzen. Einige nehmen per Telefon oder Messenger Kontakt mit potenziellen Opfern auf, andere stellen Fälschungen bekannter Vergleichsportale oder Banken-Webseiten ins Netz, die von den echten kaum zu unterscheiden sind.
Auch die angeblichen Verträge der Partnerbanken, die sie den Sparern zusenden, sehen täuschend echt aus, „sie sind aber mit Bildbearbeitungsprogrammen manipuliert“, wie EVZ-Co-Leiterin Karolina Wojtal sagt. Sie rät den Anlegern, zu überprüfen, ob die vermeintliche Kooperation der Vermittlerfirma mit der ausländischen Partnerbank wirklich existiert. Dafür sollte mit dieser Bank direkten Kontakt aufgenommen werden, allerdings ohne die vom Vermittler zur Verfügung gestellten Kontaktmöglichkeiten zu nutzen.
Was sich ändern soll
Ab dem 9. Oktober dieses Jahres wird den Kriminellen ihr Geschäft erheblich erschwert. Die Banken im Euro-Raum sind dann verpflichtet, bei der Ausführung einer Überweisung zu überprüfen, ob die IBAN des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmt. Dies gilt nach Angaben der Bafin sowohl für herkömmliche Überweisungen als auch für sogenannte Echtzeitüberweisungen. Diese Echtzeitüberweisungen müssen alle Banken ab dem 9. Oktober ausführen und empfangen können, was der eigentliche Anlass der strengeren Prüfung ist.