Wirtschaft Fahrenschon muss doch nicht vor Gericht

«München». Der ehemalige Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon muss nicht vor Gericht.
Der frühere bayerische Finanzminister soll per Strafbefehl zu 140 Tagessätzen wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden, wie Oberstaatsanwältin Anne Leiding gestern in München ankündigte. Darauf hätten sich die beteiligten Parteien in einem Rechtsgespräch geeinigt. Demnach wolle die Staatsanwaltschaft einen neuen Strafbefehl beantragen, den Fahrenschon voraussichtlich akzeptieren wird. Es werde deswegen nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen, so Leiding. Bei einer Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen wäre der CSU-Politiker vorbestraft. Um welche Summe es geht, sagte Leiding nicht. Nun, da der Fall nicht öffentlich verhandelt werde, sei die Staatsanwaltschaft an das Steuergeheimnis gebunden. Fahrenschon hatte seine Steuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet abgegeben, wie er eingeräumt hat. Seinen Spitzenposten bei den Sparkassen hat er auf Druck der Verbandskollegen bereits verloren. Fahrenschon hätte morgen auf der Anklagebank Platz nehmen sollen. Den ersten Strafbefehl hatte er nicht akzeptiert, daher sollten die Vorwürfe in einem öffentlichen Gerichtsverfahren geklärt werden. Fahrenschon bezog als Chef des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) ein sechsstelliges Gehalt.