Bahnverkehr Für das Job-Ticket ist eine Lösung in Sicht

Auf der Strecke von Ludwigshafen über Frankenthal (Foto) nach Mainz gelten VRN-Job-Tickets nur bis Guntersblum. Wer von oder nac
Auf der Strecke von Ludwigshafen über Frankenthal (Foto) nach Mainz gelten VRN-Job-Tickets nur bis Guntersblum. Wer von oder nach Mainz fahren will, braucht eine Zusatzfahrkarte. Hier bringt das für Mai angekündigte Deutschland-Ticket einen großen Fortschritt.

Das künftige Deutschland-Ticket ist günstiger als die meisten Jahreskarten des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar. In vielen Fällen werden dort bestehende Abos deshalb künftig auf das neue Deutschland-Ticket umgestellt. Schwieriger ist das bei den über 42.000 Job-Tickets. Hier zeichnet sich aber eine brauchbare Lösung ab – allerdings mit einem Wermutstropfen.

Das Job-Ticket des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) ist nicht für jedermann erhältlich. Nötig ist dafür ein Job-Ticket-Vertrag des VRN mit dem Arbeitgeber, der dann einen eigenen Beitrag dafür zahlt, seinen Mitarbeitern vergünstigte Konditionen für eine VRN-weit gültige Jahreskarte zu verschaffen.

Weil die Interessenlage der Arbeitgeber dabei sehr unterschiedlich ist, gibt es im VRN inzwischen drei verschiedene Job-Ticket-Modelle. Im ersten zahlt der Arbeitgeber einen Grundbetrag pro Mitarbeiter. Dieses „mitarbeiterorientierte“ Modell ist dann vorteilhaft, wenn viele Mitarbeiter das Angebot nutzen. Arbeitgeber, bei denen der Anteil der Nutzer niedrig ist, fahren besser mit dem „nutzerorientierten“ Modell, bei dem nur für die Mitarbeiter ein (allerdings dann deutlich höherer) Arbeitgeberbeitrag gezahlt wird, die das Job-Ticket tatsächlich nutzen. Diese Variante hat auch Arbeitgebern in eher ländlichem Umfeld wie beispielsweise der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau die Entscheidung erleichtert, ein Job-Ticket einzuführen.

Job-Ticket II für Großunternehmen

Eine dritte Regelung gibt es speziell für Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten. Deren Mitarbeiter können ein „Job-Ticket II“ bekommen, das deutlich teurer ist als das Job-Ticket I. De facto handelt es sich eigentlich um ein Rhein-Neckar-Ticket, das lediglich gewissermaßen als Bonus die Mitnahmemöglichkeit des Job-Tickets hat. VRN-Job-Ticket-Besitzer können an Werktagen ab 19 Uhr und am Wochenende ganztätig bis zu vier Personen mitnehmen.

Voraussetzung für einen Job-Ticket- II-Vertrag ist, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 20 Prozent des Rhein-Neckar-Ticket-Preises (aktuell 101,50 Euro im Monat) zahlt und mindestens 200 Tickets abnimmt. Großzügige Arbeitgeber, zu denen beispielsweise SAP zählt, können auch einen höheren Zuschuss zahlen.

Job-Ticket harte Nuss bei Verhandlungen

Das Thema Job-Ticket gehörte zu den harten Nüssen, die bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Einführung des 49-Euro-Tickets zu knacken waren. Herausgekommen ist nun eine Einigung, die kompliziert klingt, aber die Möglichkeit zu einer Regelung im VRN eröffnet, die neudeutsch „Win-Win-Situation“ genannt wird, also zwei Seiten Vorteile bringt –in diesem Fall Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Vorgesehen ist, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent des Ticketpreises von 49 Euro zahlt und dann noch 5 Prozent Rabatt zusätzlich bekommt. Daraus ergibt sich dann ein monatlicher Preis von 34,30 Euro. Dieses Modell erlaubt auch einen höheren Zuschuss des Arbeitgebers. Die Stadt Stuttgart hat schon angekündigt, dass sie ihren Mitarbeiter künftig ein Null-Euro-Ticket zur Verfügung stellt. Begründet wird das unter anderem damit, dass dies ein wichtiger Trumpf im Wettbewerb um zunehmend knappe und gefragte Arbeitskräfte sein kann.

Mitnahmeregelung fällt weg

Wenn die Arbeitgeber, die einen Job-Ticket-Vertrag mit dem VRN haben, ihren Beitrag auf den Mindestsatz von 25 Prozent des Deutschland-Tickets (also 12,25 Euro) beschränken, zahlen sie wohl in den meisten Fällen weniger als bisher (insbesondere diejenigen, die bisher das mitarbeiterorientierte Modell haben). Auch die Mitarbeiter kostet ihr Job-Ticket dann deutlich weniger als derzeit noch. Der Wermutstropfen ist allerdings, dass dabei die bisher geltende Mitnahmeregelung wegfällt. Mit seinen Bemühungen, die Mitnahmeregelung wenigstens für den VRN-Bereich zu erhalten, hat der VRN bisher beim Bundesverkehrsministerium auf Granit gebissen.

Weil eine Umstellung des Job-Tickets auf die neuen Konditionen Vor- und Nachteile hat, ist eine Umstellung wohl nicht so leicht automatisch möglich wie bei anderen VRN-Angeboten (Rhein-Neckar-Ticket, Karte ab 60, Maxx-Ticket), bei denen das Deutschland-Ticket eindeutig vorteilhaft ist, weil es weniger kostet, ohne irgendwelche Nachteile zu haben.

Wenn die Job-Ticket-Version des Deutschland-Tickets künftig tatsächlich 34,30 pro Monat kostet und damit rund ein Drittel billiger ist als das aktuelle VRN-Job-Ticket mit 51,20 Euro, ist allerdings zu erwarten, dass die Kombination aus deutlich günstigerem Preis und deutschlandweiter Gültigkeit dem Löwenanteil der Kunden wichtiger ist als die Mitnahmemöglichkeit. Es ist deshalb wohl damit zu rechnen, dass zumindest im Regelfall bisherige VRN-Job-Ticket-Verträge auf das Deutschland-Ticket umgestellt werden.

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