Spartipps Energiepauschale: So können auch Rentner die 300 Euro bekommen

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Die Bundesregierung hat im Mai ein Maßnahmenpaket geschnürt, welches die Bürgerinnen und Bürger finanziell entlasten soll – weitere Hilfen könnten noch hinzukommen. Zu dem bereits beschlossenen „Entlastungspaket 2022“ gehören unter anderem Steuersenkungen und eine Energiepreispauschale. Bei dieser Pauschale von einmalig 300 Euro werden allerdings Rentner nicht berücksichtigt. Denn dieses Geld wird ab September 2022 über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgezahlt. Nur wer also arbeitet, bekommt den steuerpflichtigen Pauschalbetrag. Selbstständige bekommen dabei einen Vorschuss über eine einmalige Senkung der Einkommenssteuer-Vorauszahlung. Empfänger von Sozialleistungen profitieren in einem anderen Punkt vom Entlastungspaket: Sie bekommen eine Einmalzahlung von 200 Euro. Rentner sind außen vor.

Doch durch einen einfachen Trick können auch sie die 300 Euro erhalten. Dazu reicht es, wenn sie nur einen einzigen Tag lang im Jahr 2022 arbeiten, etwa bei den Enkeln babysitten. Damit das Arbeitsverhältnis steuerlich anerkannt wird, muss auch ein Gehalt gezahlt worden sein. Hier rät das Finanzministerium, den Lohn am besten zu überweisen, sodass die Zahlung auch nachweisbar ist.

Da in so einem Fall das Geld nicht über den Arbeitgeber ausbezahlt wird, bekommen Rentner ihre Energiepreispauschale erst im Mai 2023. Denn um den Zuschuss geltend zu machen, muss eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Die Pauschale kommt dann wie eine Steuerrückzahlung auf das Konto.

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