Umwelt
Elektroschrott beim Discounter abgeben
Den häuslichen Elektroschrott kann man auch weiterhin zur kommunalen Sammelstelle bringen, etwa dem Wertstoffhof. Das ist aber nicht unbedingt der bequemste Weg. Wer sowieso Lebensmittel bei Aldi, Lidl, Rewe und Co. einkauft, kann seine Altgeräte künftig auch bei dieser Gelegenheit loswerden. Stichtag ist der 1. Juli. Ab dann müssen im Handel entsprechende Sammelstellen eingerichtet sein, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Hintergrund ist eine Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.
Wie sieht die neue Regelung aus?
Bislang müssen nur Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern kostenlos zurücknehmen, also zum Beispiel Handys, elektrische Zahnbürsten oder Rasierer. Laut Umweltbundesamt (UBA) sind dazu ab dem 1. Juli auch Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verpflichtet, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten.
Auf wen trifft das zu, und welche Beschränkung gibt es?
Das trifft auf Supermarkt- und Discounterketten zu, die entsprechende Artikel zumindest als Aktionsware regelmäßig vertreiben. Die Verbraucherzentrale rät, gegebenenfalls an der Kasse nach Sammelbehältern für die Altgeräte zu fragen. Nach Angaben der Verbraucherschützer ist die Rückgabe auf drei Geräte pro Geräteart beschränkt.
Muss man dafür ein neues Gerät kaufen?
Bei Altgeräten mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern besteht die Rücknahmepflicht für die Geschäfte dem UBA zufolge unabhängig davon, ob der Verbraucher ein neues Gerät kauft oder nicht. Das Altgerät müsse auch nicht in dem Geschäft erworben worden sein, um es dort abgeben zu können.
Anders ist die Regelung für alte Geräte, die größer als 25 Zentimeter sind, also etwa Waschmaschinen, Fernseher und Drucker. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale gilt hier das Prinzip „alt gegen neu“. Das heißt, das Geschäft muss ein Altgerät nur unentgeltlich zurücknehmen, wenn der Kunde ein Neugerät der gleichen Kategorie erwirbt.
Wie sieht das praktisch aus?
Ein Verbraucher kauft einen PC in einer Aktionswoche beim Discounter und gibt seinen ausrangierten PC gleichzeitig ab. Ein altes Gerät kann der Verbraucherzentrale zufolge auch dann zurückgegeben werden, wenn das neue Gerät – etwa eine Waschmaschine – zu Hause angeliefert wird. Bei Abschluss des Kaufvertrags müsse der Händler ausdrücklich auf die Möglichkeit zur Rücknahme bei Anlieferung hinweisen, um sie vereinbaren zu können.
Wie soll das bei Onlineshops klappen?
Die Pflicht zur Rücknahme von Elektroaltgeräten besteht grundsätzlich auch für den Versand- und Onlinehandel. Voraussetzung: Die gesamte Lager- und Versandfläche des Shops beträgt mindestens 400 Quadratmeter (Verkauf nur von Elektro und Elektronik) oder mindestens 800 Quadratmeter (Verkauf von Lebensmitteln und Elektro/Elektronik).
Laut Verbraucherzentrale müssen die Onlinehändler ihren Kunden – auch wenn sie keinen Neukauf tätigen – in zumutbarer Entfernung eine geeignete Rückgabemöglichkeit für Kleingeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern schaffen, zum Beispiel durch eine Kooperation mit dem stationären Einzelhandel. Kauft der Kunde ein Großgerät, etwa eine Wasch- und Spülmaschine, müsse der Shop zudem eine kostenlose Abholung anbieten.
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