Wirtschaft Diensträder: Vorteil mit Haken

«Ludwigshafen». Arbeitnehmer, die von der Firma – zusätzlich zum Gehalt – ein Dienstfahrrad bekommen, das sie auch privat nutzen dürfen, müssen den geldwerten Vorteil seit Jahresbeginn nicht mehr versteuern. Darauf macht der Bund der Steuerzahler (BdSt) aufmerksam. Aber Vorsicht: Viele der mehr als 250.000 Beschäftigten mit Dienstrad in Deutschland haben davon nichts.

Die neue Steuervorschrift gilt im Prinzip sowohl für rein muskelangetriebene Fahrräder als auch für Elektrofahrräder, mit Ausnahme nur der schnellen S-Pedelecs, deren Motor eine Geschwindigkeit von mehr als 25 Kilometer pro Stunde unterstützt. Laut dem Bund der Steuerzahler ist die Steuerbefreiung bis zum Ende des Jahres 2021 befristet. Eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale erfolge nicht. Bislang musste der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung eines Dienstrades mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises monatlich versteuert werden. Mit dem Verzicht darauf möchte der Gesetzgeber das umweltfreundliche Verhalten der Radler und ihrer Arbeitgeber honorieren. Kritiker sehen für die Mehrzahl der Radler aber einen Haken an der Sache, weil der Steuervorteil nur greift, wenn der Arbeitgeber das Dienstrad „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ (Neufassung § 3, Nr. 37, Einkommensteuergesetz) bereitstellt.

Basierend auf Gehaltsumwandlung

„Dienstrad-Leasing-Modelle, wie zum Beispiel von Jobrad, basieren hingegen auf einer Gehaltsumwandlung. Das bedeutet, dass der Mitarbeiter während der Überlassung des Fahrrades auf einen Teil seines ohnehin geschuldeten Arbeitslohnes verzichtet – und damit die neue Steuerbefreiung nicht anwendbar ist“, sagt Gunnar Fehlau von der Pressedienst-Fahrrad GmbH in Göttingen. Für die meisten der bundesweit mehr 250.000 Dienstradfahrer bleibe es damit bei der Versteuerung nach der 1-Prozent-Regel, so der Radexperte. Zum Hintergrund: Bei einer Gehaltsumwandlung wird ein Teil des Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug – hier das Dienstrad – umgewidmet. In der Regel läuft das so, dass der Arbeitgeber das Fahrrad least und das Bruttogehalt des Radlers um die monatliche Leasingrate kürzt – also vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Marktführer Jobrad arbeitet nach eigenen Angaben mit mehr als 10.000 Arbeitgebern zusammen, die Beschäftigten ein Dienstrad per Leasing anbieten, darunter die Walldorfer SAP, Bosch und die Deutsche Bahn.

„Das dürfte einiges an Steuern sparen“

Für die schnellen S-Pedelecs gelten die zum 1. Januar verbesserten Steuervorschriften für Elektro-Dienstwagen und schadstoffarme Hybrid-Elektroautos. Laut Steuerzahlerbund kann die private Nutzung zwar weiterhin nach der pauschalen 1-Prozent-Methode berechnet werden, dies allerdings bezogen auf den halbierten Bruttolistenpreis des Autos oder S-Pedelecs. „Das dürfte einiges an Steuern sparen“, so die Experten des Bunds der Steuerzahler. Die Neuerung gelte jedoch nur für Fahrzeuge, die ab 2019 neu angeschafft oder geleast werden. Kritiker bemängeln, dass dadurch neue Elektro-Dienstautos steuerlich meist günstiger abschneiden als normale Diensträder oder solche mit Elektrohilfe bis zu einem Tempo von 25 Kilometern pro Stunde, weil sich deren Besteuerung – bei der üblichen Gehaltsumwandlung – weiterhin nach dem vollen (statt dem halben) Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs richte. 

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