Mobilität und Umwelt Die Vorteile von Fahrgemeinschaften

Team Effizienz: Wer auf Fahrgemeinschaften setzt, kann Kosten und den CO2-Ausstoß reduzieren.
Team Effizienz: Wer auf Fahrgemeinschaften setzt, kann Kosten und den CO2-Ausstoß reduzieren.

Einsteigen und mitfahren: Für viele sind Fahrgemeinschaften die perfekte Mobilitätslösung. Damit der Weg ans Ziel rundum entspannt läuft, gibt es einiges zu beachten – angefangen bei der Partnersuche.

Egal, ob mit den Kollegen gemeinsam zur Arbeit oder mit einem Fremden von der Studienstadt in die Heimat: Fahrgemeinschaften lohnen sich bei vielen Gelegenheiten – schon allein für die Umwelt. Fahrgemeinschaften tun aber nicht nur der Umwelt gut, sagt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen: „Bei einer Fahrgemeinschaft sparen Fahrer und Mitfahrer Benzinkosten. Außerdem ist man viel entspannter, wenn man nicht ständig selbst fahren muss.“Laut Hummel sollte eine erhöhte Anzahl an Fahrgemeinschaften auch Vorteile beim Parken bringen. Schließlich reduziere sich so die Gesamtzahl der Pkw, die in den Städten unterwegs sind.

„Wer nach einer Fahrgemeinschaft sucht, sollte sich nach Partnern umsehen, die nicht nur sicher fahren, sondern auch verlässlich sind“, sagt Hummel. Schließlich sei es doch sehr ärgerlich, wenn man einen Termin verpasst, weil der Fahrer zu spät oder gar nicht kommt.

Im Kollegenkreis umsehen

Wer eine Mitfahrgelegenheit für die tägliche Fahrt zur Arbeit sucht, sehe sich am besten im Kollegenkreis um: „Dort merkt man auch schnell, ob die Chemie stimmt – spätestens nach der ersten Testfahrt“, weiß Hummel. In manchen Unternehmen gibt es dafür sogar betriebsinterne Vermittlungsbörsen.

Für eine Fahrt von der Studienstadt in die Heimat oder andere überregionale Strecken gibt es einige bundesweite Mitfahrzentralen – auf Internetseiten und als App. Die helfen passende Fahrgemeinschaft zu finden. Dazu zählen zum Beispiel „blablacar“, „fahrgemeinschaft.de“, „bessermitfahren.de“ und „twogo“.

Ohne Registrierung

Diese Plattformen gehören zu den größten in Deutschland. Während „fahrgemeinschaft.de“ und „bessermitfahren.de“ kostenlos sind, fallen bei „blablacar“ und „twogo“ Gebühren an. Letztere richtet sich vor allem an Pendler und bietet spezielle Optionen für Unternehmen an. „Bessermitfahren.de“ eignet sich vor allem für spontane Fahrten. Hier ist keine Registrierung notwendig, entsprechend wenig weiß man aber auch über seine Mitfahrer.

„Gerät man mit seiner Fahrgemeinschaft in einen Unfall, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs für alle Schäden der Insassen auf“, sagt Rechtsanwalt Christian Janeczek. Dies gelte selbst dann, wenn der Fahrer den Unfall nicht verschuldet habe.

„Sogar der Halter des Fahrzeugs hätte Schadensersatzanspruch gegenüber seiner Haftpflichtversicherung, wenn er als Beifahrer verletzt wurde“, sagt Janeczek. Nur bei „höherer Gewalt“ bestehe kein Anspruch auf Schadenersatz. Von einer Insassenunfallversicherung rät er ab, weil die hohen Haftungshöchstgrenzen der Kfz-Haftpflicht diese in der Regel überflüssig machten.

Was sagt der ADAC?

Alexander Schnaars vom ADAC erklärt dazu jedoch, dass eine Insassenunfallversicherung auch Leistungen für den Fahrer erbringt, der den Unfall verschuldet hat und von der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung nichts bekommt. Dennoch hält er es für sinnvoller und einfacher, wenn jeder Insasse selbst eine private Unfallversicherung abschließt. „Die zahlt nämlich unabhängig davon, wie es zu dem Schaden gekommen ist“, sagt Schnaars.

Schnaars erklärt zudem, dass der Schaden an dem Auto, das den Unfall verursacht hat, weder über die Kfz-Haftpflichtversicherung noch über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sei. „Dafür kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf.“ Man sollte sich vor Fahrtantritt also immer über den bestehenden Versicherungsschutz informieren.

Und die Steuern?

Fahrgemeinschaften können auch bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. „Es gibt eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz“, sagt Schnaars. Dabei sei grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung maßgebend. Die Entfernungspauschale, die jeder Mitfahrer geltend machen kann, zählt in der Steuererklärung zu den Werbungskosten.

Letztlich sollte man vor allem beachten, dass an einer Fahrgemeinschaft niemand verdienen darf. Das heißt, die Mitfahrbeiträge, die der Fahrer von den Mitfahrenden einsammelt, dürfen maximal die Betriebskosten decken. „Dazu zählen Benzinpreis und Kosten, die aus Wartung des Autos und Ähnlichem anfallen“, sagt Janeczek. Letztlich sei eine Fahrgemeinschaft aber nicht weiter kompliziert: „Jeder kann jeden mitnehmen.“

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