Soziale Medien Datensammeln: Meta lenkt ein
Bereits im Februar 2019 hatte das Kartellamt dem damals noch gleichnamigen Konzern hinter dem sozialen Netzwerk Facebook (heute Meta) untersagt, personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer ohne Einwilligung aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen.
Nach einem „intensiven Diskussionsprozess“ mit Meta habe das Unternehmen mehreren Maßnahmen zur Umsetzung der Entscheidung zugestimmt, teilte das Bundeskartellamt am Donnerstag in Bonn mit. Dazu gehörte demnach unter anderem die Einführung einer Kontenübersicht zur Datentrennung zwischen einzelnen Meta-Diensten wie Facebook und Instagram.
Mehr Entscheidungsmöglichkeiten für Nutzer
„Die Kontenübersicht erlaubt es Nutzenden, selbst zu entscheiden, welche Meta-Dienste sie miteinander verknüpfen und damit einen Datenaustausch auch zu Werbezwecken erlauben wollen“, erklärte das Bundeskartellamt. Weiter sollen Nutzer im Hinblick auf Daten, die Meta von Webseiten oder Apps anderer Unternehmen erhält, im Rahmen der „Cookie“-Einstellungen von Facebook entscheiden können, ob sie eine Verknüpfung mit ihren in dem Dienst gespeicherten Daten erlauben möchten. Gleiches gelte für Instagram.
Diese und andere Maßnahmen seien laut Bundeskartellamt bereits umgesetzt oder würden in den nächsten Wochen realisiert. „Die Facebook-Entscheidung aus dem Jahr 2019 kann bis heute als bahnbrechend gelten. Auf Grundlage unserer seinerzeitigen Entscheidung hat Meta ganz wesentliche Anpassungen beim Umgang mit Nutzerdaten vorgenommen“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Zentral dabei sei, dass die Nutzung von Facebook nicht mehr voraussetzt, dass „man in eine grenzenlose Sammlung und Zuordnung von Daten zum eigenen Nutzerkonto einwilligt, auch wenn die Daten gar nicht im Facebook-Dienst anfallen“, so Mundt.