Wirtschaftskriminalität Cum-Ex-Skandal: Schlüsselfigur von Schweiz ausgeliefert

Der 71 Jahre alte Steuerrechtsanwalt Hanno Berger wurde am Donnerstagmorgen Kriminalbeamten des BKA in Konstanz übergeben, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erklärte. Der Mann soll umgehend der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Wiesbaden vorgeführt werden, die den weiteren Haftbefehl verkünde. Bei der Übergabe, die auch von der Schweizer Justiz bestätigt wurde, war ein Frankfurter Oberstaatsanwalt dabei.
Im Fall Hanno Berger hatten sowohl die hessische als auch die nordrhein-westfälische Justiz die Auslieferung des deutschen Anwalts beantragt. Damit rückt ein Prozess in Deutschland näher. Berger hätte schon im vergangenen Frühjahr bei einem laufenden Cum-Ex-Prozess am Landgericht Wiesbaden erscheinen sollen, blieb aber fern. Daher wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt.
Anklageschrift 948 Seiten lang
Berger gilt als einer der Architekten des Modells, bei dem sich Banken und Investoren nie gezahlte Steuern erstatten ließen. Er lebte zuletzt in der Schweiz und hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Er und sein Anwalt argumentieren unter anderem, dass die ihm vorgeworfenen Delikte in der Schweiz nicht strafbar gewesen seien.
Bei Cum-Ex-Geschäften schoben Banken und andere Finanzakteure Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her. Das Ziel des Verwirrspiels war die Erstattung von Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren.
Im Wiesbadener Verfahren wird Berger laut Staatsanwaltschaft in der 948 Seiten langen Anklageschrift vorgeworfen, von 2006 bis 2008 in 61 konkreten Leerverkaufsgeschäften falsche Bescheinigungen über 113,3 Millionen Euro nie gezahlter Kapitalertragsteuer erlangt zu haben.
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