Fragen und Antworten
Bafin stoppt Cannabis-Geldanlage
Nach eigenen Angaben erhielt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bereits zahlreiche Verbraucheranfragen zu dem Angebot, das von der Juicy Holdings B.V. mit Sitz in Amsterdam stammt. Auf der Homepage www.juicyfields.io der Holding heißt es: „Züchten Sie Cannabis! Es lohnt sich!“ Den Züchtern der Pflanzen, die medizinischen Zwecken dienen sollen, wird in Aussicht gestellt, „von der boomenden Cannabisindustrie“ profitieren zu können.
Warum das Verbot?
Die Behörde begründet die Untersagung mit einem Verstoß gegen das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG). Das Unternehmen habe keinen von der Bafin gebilligten Verkaufsprospekt für die öffentlichen Angebote dieser Vermögensanlagen veröffentlicht. Anders als auf Internetseiten, auf YouTube und in Telegram-Gruppen behauptet werde, sei auch keine „Freigabe“ der Angebote durch die Bafin erfolgt. Tatsächlich sei der erforderliche Verkaufsprospekt der Bafin zu keinem Zeitpunkt zur Prüfung eingereicht worden. „Auch unterliegt die Juicy Holdings B.V. in Deutschland nicht der ständigen Kontrolle durch die Bafin“, so die Behörde.
Was sagt das Unternehmen?
Auf eine schriftliche Anfrage der RHEINPFALZ mit der Bitte um Stellungnahme reagierte das Unternehmen nicht. Der Bafin ist jedoch bekannt, dass die Holding vom Angebot einer „Dienstleistung“ statt von einer – unter das VermAnlG fallenden – Vermögensanlage spricht. Dazu sagte eine Bafin-Sprecherin auf Anfrage, es komme sehr häufig vor, dass sich Unternehmen hinter „irgendwelchen Schutzbehauptungen“ versteckten. Sie betont: „Ein Apfel wird keine Orange, wenn man Orange zu ihm sagt.“ Aufgrund seiner konkreten Ausgestaltung stelle das Angebot eine prospektpflichtige Tätigkeit dar – „unabhängig davon, welche Dienstleistungen und Tätigkeiten die Juicy Holdings B.V. sonst noch erbringt“.
Was bedeutet die Untersagung?
Laut Bafin haben weder ein möglicher Widerspruch des Unternehmens noch eine mögliche Klage vor Gericht eine aufschiebende Wirkung. Nach dem Gesetz werde die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet. „Das bedeutet, dass die Juicy Holdings B.V. die Untersagung in jedem Fall zu befolgen hat“.
Was ist mit der Renditechance?
Auf Videos bei YouTube und Webseiten, die sich auf das Angebot der Juicy Holdings B.V. beziehen, werden angebliche oder tatsächliche Beispielfälle für die erzielbaren Renditen dargestellt. So sollen Cannabispflanzen zum Stückpreis von 50 Euro in dreieinhalb Monaten einen „Gewinnertrag“ von je 75 Euro – also ein Plus von 50 Prozent – erbracht haben. Ob derart hohe Renditen realistisch sind, überprüft die Bafin nicht. „Es erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts“, erläutert die Behörde.
Die Bafin macht jedoch auf eine Grundregel der Geldanlage aufmerksam: Je höher der versprochene Gewinn, desto höher ist das Risiko, das eingesetzte Kapital zu verlieren. Im konkreten Fall der Juicy Holdings B.V. meint die Bafin-Sprecherin in Anspielung auf den fehlenden Verkaufsprospekt: „Es ist sehr schwierig, solche Angebote von außen zu beurteilen. Wenn sich allerdings ein Unternehmen nicht an Recht und Gesetz hält, wäre ich besonders vorsichtig.“