Wirtschaft Autofahrer-Tipp: Stange sicherer als Seil
«Ludwigshafen.» Beim privaten Abschleppen eines Pannenautos sollte der erfahrenere Fahrer am Steuer des ziehenden Wagens sitzen. Dies rät die Arag-Versicherung unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) München. Außerdem sollte möglichst eine Abschleppstange statt eines Abschleppseils verwendet werden.
In dem vor dem OLG München verhandelten Fall schleppte ein 18-Jähriger das defekte Fahrzeug seines Vaters ab und trat dabei zwei Mal kurz nacheinander heftig auf die Bremse, so dass beide Autos kollidierten. Der Vater wollte den entstandenen Schaden in Höhe von 35.000 Euro von seiner Kaskoversicherung ersetzt bekommen. Die Versicherung lehnte ab – und zwar zu Recht, wie die Richter befanden. Als Grund führt das OLG unter anderem die mangelnde Fahrerfahrung des 18-jährigen Sohnes an (Az. 10 U 3749/16). Um solchen Problemen vorzubeugen, sollte der erfahrenere Fahrer das Pannenfahrzeug ziehen. „Denn von dessen Umsicht hängt es ab, wie glimpflich der Abschleppvorgang ausgeht“, betont die Arag-Versicherung. Den abgeschleppten Wagen dürfe hingegen bereits sogar ein mindestens 15-jähriger Jugendlicher lenken. „Einen Führerschein benötigt man dafür nicht. Auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung während des Abschleppens gibt es nicht“, erläutern die Arag-Rechtsexperten. Ratsam sei jedoch, nicht schneller als 40 km/h zu fahren.
Kein Abschleppen auf der Autobahn
Mehr Sicherheit beim Abschleppen bietet der Arag zufolge „eindeutig die Abschleppstange, da mit ihr Auffahrunfälle vermieden werden können“. Ein Seil lasse sich zwar platzsparend im Auto mitführen. Beim Abschleppen per Seil müssten aber zumindest die Bremsen des Pannenfahrzeugs intakt sein. Sowohl am Seil als auch an der Stange müsse eine farbige Fahne angebracht werden, damit kein anderes Auto zwischen dem Abschleppgespann einzuscheren versucht. Wichtig auch: Beim Abschleppen darf auf keinen Fall auf die Autobahn aufgefahren werden. Das regelt die Straßenverkehrsordnung, Paragraf 15a. Wer auf der Autobahn eine Panne hat und liegenbleibt, muss umgehend zur nächsten Ausfahrt geschleppt werden und hat die Autobahn zu verlassen. „Danach heißt das Ziel: nächstgelegene Werkstatt. Wer sich zum Lieblingsschrauber ziehen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen“, warnt die Arag. Das Warnblinklicht ist während des Abschleppens an beiden Fahrzeugen einzuschalten. Geht das nicht, weil etwa die Batterie des Pannenfahrzeugs leer ist, muss ein professionelles Abschleppunternehmen gerufen werden. Wer nicht sofort erkennen kann, wo Seil oder Stange befestigt werden, sollte einen Blick ins Bedienhandbuch des Fahrzeugs werfen, empfehlen die Experten. Vor allem bei modernen Autos sei aber oft nur noch ein Gewinde am Wagen zu sehen. Neben Stange oder Seil benötige der Fahrer daher auch noch eine mobile Öse, die sich in der Regel beim Bordwerkzeug befinde und in das Gewinde eingeschraubt werde. Ohne diese Öse komme der Pannenfahrer ebenfalls nicht um einen Abschleppdienst herum, so die Arag.