Sicherheit im Strassenverkehr Am besten jedem Insassen seine Warnweste

Das Auto hat eine Panne – und die Fahrerin trägt Warnweste.
Das Auto hat eine Panne – und die Fahrerin trägt Warnweste.

Andere Länder, andere Regeln – so auch bei der vorgeschriebenen Anzahl der Warnwesten im Auto. Mehr noch: Die muss man teils nicht nur dabei haben, sondern auch anlegen.

In Deutschland ist nur eine einzige Warnweste im jeweiligen Fahrzeug Pflicht. Die muss zwar der „DIN EN 471:2003+A1:2007“ oder der europäischen Norm „EN ISO 20 471:2013“ entsprechen. Aber Tragen muss man sie nach einem Unfall oder einer Panne dennoch nicht, so der Auto Club Europa (ACE). Motorradfahrer müssen gar keine mitführen.

Viel besser erkennbar

Allerdings rät der ACE aus Sicherheitsgründen, bei Unfällen oder Pannen nur mit Warnweste das Auto zu verlassen oder vom Motorrad abzusteigen. Das erhöht die Erkennbarkeit, nicht nur bei Dunkelheit oder schlechter Sicht. Daher sollte besser immer mindestens eine Weste für jeden Mitfahrer griffbereit im Innenraum bereit liegen. Das gilt vor allem auch bei Urlaubsfahrten ins Ausland. Dort sind die Regelungen zum Tragen und Mitführen zuweilen sehr unterschiedlich. In der Mehrheit der Länder bezieht sich die Tragepflicht laut ACE auf alle Fahrzeuginsassen.

Bußgeld droht

Wer mindestens eine Weste pro Person im Auto oder auf dem Bike mitnimmt, ist auf alle Eventualitäten vorbereitet. Denn in vielen Ländern gilt: Nach Pannen oder Unfällen herrscht Westenpflicht auf Straßen außerorts – etwa Autobahnen oder Schnellstraßen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern rechnen. In Österreich etwa muss nur der Fahrer oder die Fahrerin des Autos eine Weste mitführen und bei Bedarf vor dem Aussteigen überziehen. In Italien und Polen gelten Mitnahme- und Tragepflicht für alle Insassen. In Frankreich gilt im Pkw und auf dem Motorrad eine Mitführpflicht (mindestens eine Weste). Doch alle Insassen oder Biker müssen eine Weste nach einem Unfall oder einer Panne anhaben, sobald sie die Fahrbahn betreten. In Belgien gibt es zwar keine Mitführ- aber eine Tragepflicht für Auto- und Motorradfahrer – auch in Luxemburg, dort aber für wiederum für alle Insassen oder die gesamte Motorradbesatzung.

Sinnvoll auch für andere

Eine Tragepflicht für alle Insassen nur von Autos gibt es zum Beispiel in Großbritannien, Litauen und Spanien. In Spanien und in Österreich muss die Weste übrigens griffbereit sein, so der ACE. Das sollte sie zwar immer sein, dort ist es aber Vorschrift.

In Norwegen und Portugal gelten die Warnwestenpflichten nur für dort zugelassene Fahrzeuge, zum Beispiel Mietwagen. In Ländern wie Dänemark, den Niederlanden, Schweden, Irland und in der Schweiz wird das Tragen einer Warnweste laut ACE nur empfohlen.

In einigen Ländern müssen auch Radfahrer oder Fußgänger nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen generell eine Weste tragen, wenn sie außerorts entlang der Straße unterwegs sind. In Luxemburg etwa gilt das für Fußgänger nachts oder bei schlechter Sicht auch tagsüber, in Frankreich gilt dasselbe außerorts für Radfahrer.

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